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ABELS Immobilienbewertung - Ingenieure Sachverständige Gutachter Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger Hauskaufberatung Investmentberatung Immobilienmanagement Verkehrswertgutachten Gutachten Kurzgutachten Bauabnahmen

Verkehrswertgutachten

Ein Wertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB (Vollgutachten) umfasst die ausführliche Dokumentation sämtlicher Unterlagen sowie die detaillierte Auseinandersetzung mit wertrelevanten Sachverhalten zu einer Immobilie und weist den Marktwert mit Stichtagsbezug aus. Es ist somit die umfangreichste sowie aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung und ist unter anderem bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Behörden und insbesondere vor der Finanzverwaltung zwingend erforderlich.

 

Der Verkehrswert wird in §194 BauGB wie folgt beschrieben:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Der Wert ermittelt sich demnach auf Grundlage der tatsächlichen Eigenschaften und der rechtlichen Gegebenheiten ohne subjektive Eindrücke - dies bedeutet „ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse". Sämtliche wertrelevante Eigenschaften der bewertungsgegenständlichen Immobilie werden begutachtet und ggf. bestehende eventuelle Mängel dokumentiert. Im Anschluss erfolgt die Erstattung des sehr umfangreichen Verkehrswertgutachtens.

 

Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht, Behörden und der Finanzverwaltung Bestand und wird häufig auch im Zusammenhang mit Versicherungen und insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten benötigt. Es handelt sich somit um ein rechtssicheres, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.

 

Zu folgenden Anlässen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt (Auflistung nicht abschließend):

 

  • Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien

  • Bei Erbschaftsstreitigkeiten insbesondere bei Pflichtteilergänzungsansprüchen

  • Bei Scheidungen mit Rechtsstreit

  • Bei Zwangsversteigerungen

  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Einlage in das Betriebsvermögen

  • Bei Projektbewertungen

  • Bei Streitfragen über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer

  • Zur Vorlage bei Versicherungen

 

Der Verkehrswert kann zu einem oder mehreren Stichtagen ermittelt werden - dies ist unter anderem bei Vermögensangelegenheiten wie z.B. Erbfolge bzw. Erbschaft, bei Erbengemeinschaften, Scheidungen oder im Falle von Schäden regelmäßig der Fall. Die vorbenannte Auflistung ist als nicht abschließend zu verstehen.

Die Bewertung und Gutachtenerstattung erfolgt bei ABELS Immobilienbewertung gemäß der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Verordnung ist bei der Ermittlung der Verkehrswerte im Sinne des § 194 BauGB sowie bei der Ableitung der notwendigen Daten durch die Gutachterausschüsse zwingend anzuwenden. Als Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts sieht die ImmoWertV das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren vor. Die angewendeten Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjektes unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten sowie der sonstigen Umstände des Einzelfalls insbesondere die Eignung der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen. Die Wahl ist stets zu begründen.

 

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren stellt das Regelverfahren für die Bodenwertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke dar und ist generell auch als Methode für die Verkehrswertermittlung bebauter Grundstücke geeignet. Bei dem Vergleichswertverfahren handelt es sich um eine statistische Methode der Grundstückswertermittlung. Der Verkehrswert wird hierbei aus einer ausreichenden Anzahl von Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Sofern genügend geeignete Vergleichspreise vorliegen, führt das Vergleichswertverfahren unmittelbar zum Verkehrswert einer Liegenschaft, während Sach- und Ertragswertverfahren vor allem bei Ermangelung ebendieser Vergleichspreise in Erwägung gezogen werden.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird üblicherweise für die Verkehrswertermittlung von Renditeimmobilien, somit bei Ertragserzielung, angewendet. Klassischer Anwendungsbereich des Ertragswertverfahrens sind Mietwohngrundstücke, Gewerbegrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wir angewendet, wenn sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen als für die Preisbildung maßgeblich darstellt, insbesondere bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften. Beim Sachwertverfahren handelt es sich um ein auf Baukosten basierendes Wertermittlungsverfahren. Der Sachwert setzt sich hierbei aus dem Wert des unbebauten Grundstücks und dem Zeitwert des aufstehenden Gebäudes sowie seiner Außenanlagen zusammen.

  

Gerne beraten wir Sie persönlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0049 (0) 6486 792 900 5, mobil unter 0049 (0) 163 465 98 64 sowie stets via Mail an info@abels-immobilienbewertung.com.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.​

ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger TAS Technische Akademie Südwest Hochschule Kaiserslautern
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ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger Marktexperte 2022 100 Cities Survey Thomas Daily TD

Verkehrswertgutachten - Kurzübersicht

  • Durch ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt.

  • Umgangssprachlich wird ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB als Vollgutachten bezeichnet.

  • Ein Verkehrswertgutachten ist für Gericht, Behörde und Finanzverwaltung (Finanzamt) erforderlich sowie für gerichtliche Auseinandersetzungen, die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und in vielen weiteren Fällen, so auch bei einer Erbschaft oder Scheidung.

  • Die gesetzlichen Vorgaben für ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (§ 194 BGB) sowie aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in jeweils aktuellster Fassung.

  • Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB erfordert immer und ausnahmslos die Begutachtung durch den Sachverständigen vor Ort.

  • Der Verkehrswert wird grundsätzlich anhand von gesetzeskonformen Bewertungsverfahren ermittelt sowie unter Berücksichtigung der Daten der Gutachterausschüsse, relevanter Objektdokumente sowie unter Beachtung sämtlicher wertrelevanter Einflüsse des gegenständlichen Marktumfeldes (Wirtschaftssituation etc.). 

  • Sämtliche Rechte und Belastungen werden bei einem Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB im Detail erfasst und hinsichtlich der Werteinwirkung gewürdigt.

  • Alter und Zustand, insbesondere Schäden und Mängel werden im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB im Detail erfasst.

 

Verwendung eines Verkehrswertgutachtens

 

Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB kann grundsätzlich für jede Art von Immobilie erstattet werden. Anhand eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB erhalten Sie ein unabhängiges, qualifiziertes und verlässliches Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie. Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist unter anderem bei folgenden Fällen erforderlich:

 

  • in Steuer- und Vermögensfragen bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung

  • beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie

  • für private Zwecke, um die Höhe des Vermögens festzustellen

 

Zwingend erforderlich ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bei:

  • gerichtlichen Auseinandersetzungen insbesondere Zwangsversteigerungen, Scheidungen, Erbschaften etc.

  • Angelegenheiten des Nachlassgerichtes oder Betreuungsgerichtes

  • zu hoch angesetzten Werten durch das Finanzamt

  • bei der Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen

  • für sämtliche finanzwirtschaftliche Zwecke wie Bilanzierung gemäß HGB oder auch Beleihungswertermittlung

Das Verkehrswertgutachten wird bei ABELS Immobilienbewertung durch Ingenieure und öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige erstattet und ist daher von Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung (Finanzamt) anerkannt und damit gerichtsfest.

Grundlegende Informationen

 

Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches klären wir sämtliche Sachverhalte die für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB erforderlich sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

  • Anlass: Wofür benötigen Sie das Gutachten? Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Gerichtsprozess, Zwangsversteigerung, Finanzierung, Finanzamt, Kauf, Verkauf, Bilanzierung von Anlagevermögen nach HGB?

  • Objekttyp: Um welche Art von Immobilie handelt es sich? Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt, Betreiberimmobilie, Managementimmobilie etc.

  • Haushalte: Wie viele Wohneinheiten oder Gewerbeeinheiten gibt es?

  • Standort: Wo befindet sich die Immobilie?

  • Rechtslage: Müssen Rechte von Dritten bewertet werden, die im Grundbuch eingetragen sind (zum Beispiel ein Sanierungsvermerk)? Liegen Baulasten wie zum Beispiel ein Wegerecht vor? Sind Altlasten im Altlastenverdachtskataster dokumentiert? Gibt es mögliche Kontaminierungen oder Kampfmittel im Boden?

  • Baurecht: Welches Baurecht gilt für das Grundstück? Ist eine Bebauung nach §30 BauGB (Bebauungsplan), §33 BauGB (Planaufstellung), §34 BauGB (Umgebungsbebauung) bzw. §35 BauGB (Bauen im Außenbereich) des Baugesetzbuches möglich? Welche Entwicklungen sind zukünftig vorgesehen?

  • Bewertungsrelevante Stichtag: Welcher Stichtag gilt gemäß ImmoWertV? Der Wertermittlungsstichtag ist gemäß §3 ImmoWertV der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und damit entscheidend für die Marktverhältnisse. Der Qualitätsstichtag wird in §4 ImmoWertV beschrieben und ist entscheidend für den Zustand der Immobilie oder des Grundstücks an einem definierten Stichtag. Beide Stichtage können dasselbe Datum besitzen. Relevant sind diese beiden Stichtage mitunter für den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung oder bei Erbschaftsangelegenheiten durch den zeitlichen Unterschied zwischen Bewertungsstichtag und Todestag. Weiterhin sind unterschiedliche Stichtage insbesondere bei Enteignungsverfahren oder Umlegungsverfahren relevant.

Damit durch ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB der Marktwert bzw. Verkehrswert einer Immobilie präzise ermittelt werden kann muss der Sachverständige über eine überdurchschnittliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

  • Immobilienfachwissen: Der Sachverständige muss die Immobilie selbst untersuchen - dies setzt die höchstpersönliche Leistungserbringung voraus. Der Sachverständige hat Mängel und Schäden an der Bausubstanz zu prüfen und Dokumente des Grundstücks, Planunterlagen, Genehmigungen, Altlasten, Baulasten und mögliche rechtliche Beschränkungen zu analysieren. Hierbei handelt es sich unter anderem um Erbbaurecht, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch oder Wohnrecht oder weitere wertrelevante komplexe Sachverhalte. Innerhalb des Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB bzw. der Wertermittlung sind sämtliche wertrelevante Umstände angemessen zu berücksichtigen und zu würdigen.

  • Marktkenntnis: Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB stellt ein aussagekräftiges und objektives Gutachten (Vollgutachten) dar und reflektiert immer den nationalen, regionalen sowie makro- und mikrolagenspezifischen Immobilienmarkt. Neben Informationen des Gutachterausschusses sind hierbei weitere Fachkenntnisse, eigene Erfahrungssätze als auch Marktanalysedaten erforderlich.  

  • Methodenkenntnis: Je nach Bewertungsobjekt und Zweckdienlichkeit sind unterschiedliche Bewertungsverfahren anzuwenden. Im Regelfall erfolgt in Deutschland die Anwendung gemäß ImmoWertV und umfasst das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der sogenannten Modellkonformität zu, da nur durch die einwandfreie und richtige Anwendung der Bewertungsverfahren eine rechtssichere bzw. gerichtsfeste Verwertbarkeit möglich ist.

Umfang eines Verkehrswertgutachtens

Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für Immobilien weist üblicherweise einen Umfang zwischen 50 und 100 DIN A4-Seiten inklusive Anlagen und kurzer Fotodokumentation auf. Das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB liefert eine objektive und rechtssichere Wertermittlung einer Immobilie in umfassendster Form.

 

Inhaltlich werden bei einem Verkehrswertgutachten die nachfolgenden Punkte berücksichtigt:

  • Überprüfen sämtlicher Wohnflächen und Nutzflächen (Technik, Räume, Dachböden, Außenanlagen etc.)

  • Technische Objektprüfung, Sichtprüfung / Funktionsprüfung von Fenstern, Türen, Technik, Dach, Fassade etc.

  • Überprüfung der Immobilie auf neuralgische Punkte insbesondere Schäden und Mängel

  • Vollumfassende Ableitung sämtlicher wertrelevanter Parameter

  • Detaillierte Argumentationskette (gerichtsfest)

  • Fotodokumentation des Bewertungsobjektes 

  • Umfassende Anlagen (Grundbuch, etc.)

Das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB liefert Informationen

  • zum Bodenwert sowie objektabhängig zum Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert

  • zum baulichen Gebäudezustand insbesondere zu Schäden und Mängeln

  • zu Instandhaltungs-/Instandsetzungserfordernissen in Form von Kostenschätzungen

  • zur umfassenden Analyse des gegenständlichen Immobilienmarktes

  • zur detaillierten Verfahrensbeschreibung

 

Höchstpersönlich Leistungserbringung

 

Gemäß der IHK-Mustersachverständigenordnung (MSVO) ist  nach § 10 die persönliche Aufgabenerfüllung durch den Sachverständigen zwingend erforderlich. Die angeforderten Leistungen sind unter Anwendung der dem Sachverständigen zuerkannten Sachkunde in eigener Person zu erbringen (persönliche Aufgabenerfüllung). 

ABELS Immobilienbewertung erbringt sämtliche Beratungs-, Ingenieur- und Sachverständigenleistungen höchstpersönlich. Wir agieren als qualifiziertes, deutschlandweit tätiges Ingenieur- und Sachverständigenbüro und erbrignen sämtliche Leistungen ausnahmslos höchstpersönlich. Nur hierdurch kann eine hohe Qualität und höchstmögliche Transparenz sowie Sicherheit gewährleistet werden. Wir verzichten bewusst auf die Vergabe an Drittpersonen. Sämtliche Begutachtungen, Beratungen und Gutachtenerstattungen werden direkt durch uns höchstpersönlich erbracht.

Unserer Ansicht nach ist es nicht zweckdienlich, Teilleistungen an Dritte zu vergeben. Alle von uns erbrachten Leistungen weisen ein sehr hohes Qualitätsniveau auf, sodass unsere Leistungen und insbesondere unsere gutachterlichen Stellungnahmen sowie Gutachten jederzeit verteidigt werden können. Dies lässt sich nur gewährleisten, indem der beauftragte Sachverständige selbst das Bewertungsobjekt in Augenschein nimmt und das beauftragte Gutachten oder die beauftragte Beratungs- und/oder Ingenieurleistung persönlich erbringt.

In einer Zeit die von Digitalisierung, Automatismen und Fremdvergaben aufgrund von Umsatzerhöhungsabsichten geprägt ist, verbleiben wir bei hochqualitativen Beratungs-, Ingenieur- und Sachverständigenleistungen. Unseren Auftraggebern garantieren wir philosophiegeprägt höchstmögliche Beratungsqualität, Transparenz und Sicherheit für fundierte immobilienwirtschaftliche Entscheidungen. Dies setzt voraus, dass sich unsere Auftraggeber ausnahmslos auf die Qualität der von uns erbrachten Leistungen, deren Zuverlässigkeit und Objektivität sowie Beständigkeit verlassen können. 

Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten

 

Für eine umfassende Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:​

  • Grundbuchauszug (bei Amtsgericht, Grundbuchamt) mit Bewilligungsunterlagen zu Eintragungen in Abt. II

  • Lageplan, Auszug aus der Flurkarte (erhältlich bei der Stadtverwaltung)

  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (erhältlich bei der Stadtverwaltung)

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, sonstige Planunterlagen aus Bauunterlagen, Baugenehmigung)

  • Mietverträge (Mieter/Miethöhe/Laufzeit/Wertsicherung/besondere Vereinbarungen)

  • Flächenberechnungen (aus den Bauunterlagen bzw. der Baugenehmigung)

  • Baubeschreibung (aus den Bauunterlagen bzw. der Baugenehmigung)

  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen, Denkmalschutz, Altlasten, Kontaminierungen, sonstige Einflüsse 

  • Übersicht sämtlicher Sanierungsmaßnahmen (CAPEX und OPEX) und ggf. anhängiger Rechtsverfahren

Für ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB sind die vorbenannten Unterlagen zwingend erforderlich.

Bei Gewerbeimmobilien bzw. Renditeimmobilien wie dem Erwerb von Wohnungs- und Teileigentum in Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern etc. sind weitere Unterlagen notwendig:

  • Mietverträge oder Mietzahlungsaufstellung

  • Teilungserklärung, aktuelle Beschlusssammlung der Eigentümerversammlung (die letzten drei Protokolle)

  • Höhe der Instandhaltungsrücklagen und des Hausgeldes

  • Budgetplanungen und Maßnahmenübersicht

 

Gegebenenfalls benötigt der Gutachter bzw. Sachverständige auch die notariellen Urkunden bzw. Bewilligungen insbesondere über Nießbrauch/Wohnrecht, einen Erbbaurechtsvertrag oder ggf. bestehende Rechte und Lasten etc.

 

Verkehrswertgutachten

 

Mit einem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB von ABELS Immobilienbewertung erhalten Sie ein unabhängiges, objektives und rechtssicheres Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie. Verkehrswertgutachten für Immobilien, die von uns als Ingenieure und öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige erstattet werden, sind vor Gericht, Behörde und Finanzverwaltung (Finanzamt) anerkannt.

Zu den Immobilienarten und Objekten, die wir regelmäßig durch ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB bewerten, gehören:

  • Eigentumswohnungen

  • Einfamilienhäuser

  • Zwei- und Mehrfamilienhäuser

  • Reihenhäuser

  • Doppelhaushälften

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Gewerbeimmobilien

  • Sonder- bzw. Spezialimmobilien

Anlässe für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB für Immobilien sind unter anderem:

  • Bilanzierung von Anlagevermögen nach HGB

  • Erbschaft (um die Erbschaftssteuer zu senken oder bevor das geerbte Haus verkauft wird)

  • Finanzierung (Beleihungswertgutachten für die Bank) z.B. bei Erstfinanzierung oder Prolongation

  • Gerichtsprozesse insbesondere bei einer Scheidung oder im Rahmen der Erbschaft

  • Schenkungen oder Vermögensregelungen

  • Übertragung von Betriebsvermögen in das Privatvermögen

  • Zwangsversteigerung

  • Sonstige streitbehaftete Situationen in Verbindung mit Immobilien

Ablauf​ Verkehrswertgutachten

Unser Weg zum qualifizierten Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

  1. In einem persönlichen Beratungsgespräch definieren wir den Auftragsanlass und Leistungsumfang.​​

  2. Wir vereinbaren die Rahmenbedingungen und übermitteln unseren Sachverständigenvertrag.

  3. Es folgt die Terminierung und Koordination des Ortstermins zur Begutachtung des Auftragsobjektes.​

  4. Sämtliche Unterlagen, Dokumente und Informationen werden geprüft, ggf. angefordert und aufbereitet.

  5. Wir erbringen die beauftragte Beratungs-, Ingenieur- oder Sachverständigenleistung 

Qualifikation

ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger
ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger Marktexperte 2023 100 Cities Survey Thomas Daily TD
ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger TAS Technische Akademie Südwest Hochschule Kaiserslautern

Nicolai S. Abels 

Master of Engineering (M.Eng)

Inhaber, Ingenieur und von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten 

ABELS Immobilienbewertung - Nicolai S. Abels Master of Engineering Ingenieur und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger Marktexperte 2022 100 Cities Survey Thomas Daily TD

Qualifikation & Studium

 

  • Master of Engineering (Real Estate Valuation) - HS/TU Kaiserslautern, TAS

  • Bachelor of Engineering (Real Estate Management) - HS Wiesbaden

  • Studium Immobilienbewertung - FB Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen

  • Studium Immobilienmanagement - FB Architektur- und Bauingenieurwesen 

  • Studium Architektur - FB Architektur- und Bauingenieurwesen

  • Immobilienfachwirt (Sommerhoff Management Institut)

Zertifizierung

  • Öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten (HS/TU Kaiserslautern, TAS ZW2021-08-322)

​Mitgliedschaften

  • gif - Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.

  • ICREA - International Consortium of Real Estate Associations

  • ERES - European Real Estate Society 

  • TAS - Technische Akademie Südwest e.V.

Berufserfahrung

 

Mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft kennen wir den Markt, die Chancen, Restriktionen und Potentiale komplexer Immobilieninvestments sämtlicher Asset- und Risikoklassen. Auf Grundlage langjähriger Erfahrung beraten wir zu immobilienwirtschaftlichen und -technischen Sachverhalten und erstatten qualifizierte Gutachten zur Bewertung von Immobilien.

Zertifizierung (DIN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024)

Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der Euronorm 45013 bzw. der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist europaweit bzw. weltweit anerkannt. Auf Grundlage der DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierungen sind im Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises die höchstmögliche Qualifikation. Zertifizierte Sachverständige weisen ihre persönliche Eignung und hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach und werden fortlaufend überwacht.

Gesetzliche Anerkennung der Zertifizierung

  • Bewertungsgesetz (vgl. §198 Abs. 2 BewG)​

  • Hypothekenbanken (Auszug §6 BelWertV)​

  • Oberste Finanzbehörden der Länder (Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.02.2014)

  • Bundesministerium der Finanzen (BMF) - (Treffen der für die Bewertung zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörde)

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - (Bafin-Rundschreiben zu den Anforderungen an die Eignung der Gutachter für die Wertermittlung nach den Richtlinien zu § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 KWG vom 23.04.2001 (I 3 - 238 - 3 / 95))

  • Gutachterausschüsse (Novellierung der Gutachterausschussverordnungen. Zuletzt in Schleswig-Holstein, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland)

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