
Kurzgutachten (Wertindikation)
Nicht in jeder Situation ist die Erstattung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB erforderlich, welches vor Gericht, Behörden und Finanzverwaltung Bestand haben muss.
Wir bieten daher qualifizierte Kurzgutachten bzw. Wertindikationen an. Im Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten sind bei einem Kurzgutachten bzw. Wertindikation die inhaltlich ausgeprägten, begründenden und ableitenden Beschreibungen und umfassenden Argumentationsketten, Erläuterungen der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen (Fotos, Kartenmaterial etc.) lediglich in stark verkürzter Form dargestellt.
Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Altlastenkataster, Baulastenauskunft, Denkmalschutz) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens bzw. einer Wertindikation. Vielmehr basiert ein Kurzgutachten bzw. eine Wertindikation auf den primären Angaben des Auftraggebers.
Die Erstattung eines Kurzgutachtens bzw. einer Wertindikation ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung bzw. Rechtsstreitigkeiten) gegeben ist. In Fällen zur Verwendung gegenüber Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung sowie im Rahmen bestehender oder zu erwartender Rechtsstreitigkeiten ist die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB zur Sicherstellung der Anerkennung notwendig und erforderlich. In allen anderen Fällen ist die Erstattung eines Kurzgutachtens bzw. einer Wertindikation ohne Beanstandung möglich.
Unsere Kurzgutachten bzw. Wertindikationen weisen den relevanten, rein indikativen Wert zum Stichtag der Begutachtung aus. Dieser Wert ist nicht als Verkehrswert gemäß §194 BauGB zu verstehen. Die Wertindikation gibt aufgrund der starken Limitierung der Argumentationsketten, lediglich einen rein indikativen Wert an. Gleichwohl werden, soweit bekannt, auch Rechte und Belastungen sowie Schäden und Mängel berücksichtigt.
Aufgrund der starken inhaltlichen Limitierung, ist ein Kurzgutachten bzw. eine Wertindikation lediglich für solche Fälle geeignet, bei denen innerhalb kürzester Zeit ein rein indikativer Wert benötigt wird - z.B. bei Kauf und Verkauf von Immobilien, bei Transaktionsprozessen (Inbound, Exit etc.) sowie bei Erbengemeinschaften und Scheidungsfällen ohne bestehende und ohne zu erwartende Streitigkeiten oder aber bei Sanierungs- und Projektentwicklungsvorhaben. Die Wertindikation dient damit der Verifikation eines rein indikativen, potentiellen Wertes.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0049 (0) 6486 792 900 5, mobil unter 0049 (0) 163 465 98 64 sowie stets via Mail an info@abels-immobilienbewertung.com.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Nicolai S. Abels
Master of Engineering (M.Eng)
Inhaber, Ingenieur, Gutachter und von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten