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Restnutzungsdauergutachten zur Verkürzung der Nutzungsdauer

  • Autorenbild: ABELS Immobilienbewertung
    ABELS Immobilienbewertung
  • 17. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Juli

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer sinnvoll?


Ein entsprechender Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist nicht so einfach zu erhalten, wie dies oft falsch im Internet beworben wird. Ein Restnutzungsdauergutachten hat auf alle drei maßgeblichen Faktoren der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Eigenschaften der jeweiligen Immobilie explizit einzugehen. Die Kriterien für die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer aufgrund dieser Faktoren müssen konkretisiert und im Detail nachgewiesen werden.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durch ein Restnutzungsdauergutachten nur in Ausnahmefällen möglich ist und auch nur dann rechtssicher erstattet werden kann!

 

Worauf ist bei Gutachten zur Geltendmachung einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer zu achten?


  • ✅Das Gutachten darf ausschließlich durch die im BMF-Schreiben genannten zertifizierten Fachgutachter erstattet werden

  • Das Gutachten muss unmissverständlich und eindeutig bezeichnet werden "Gutachten zur Ermittlung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG"

  • Es werden keine Verkehrswertgutachten, Baugutachten, Immobilienwertgutachten oder ähnliches anerkannt - der Schwerpunkt des Gutachten fokussiert sich ausschließlich auf die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Nachweisschwerpunkte

  • Explizite dreiteilige Gliederung des Gutachtens gemäß BMF-Anforderung erforderlich insbesondere gutachterliche Stellungnahme zu jedem Einzelpunkt

  • Explizite Darlegung der Ursachen einer möglichen Verkürzung der Restnutzungsdauer - hier ist insbesondere auf eine ingenieurtechnische gutachterliche Stellungnahme abzustellen

  • Darlegung von Schäden, Mängeln und sämtlichen Einflüssen, die zu einer Verkürzung der Restnutzungsdauer führen

  • ✅Umfassende Bausubstanz- und Baustoffanalyse erforderlich

  • Das Bewertungsobjekt muss zwingend durch den Gutachter persönlich begutachtet werden - eine Gutachtenerstattung ohne Begutachtung (Online-Gutachten) ist grundsätzlich nicht rechtssicher!

  • Umfassende Darstellung von Mikro- und Makrolage sowie Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten

 

Wir beraten und unterstützen wir Sie als qualifizierte Gutachter, Ingenieure und Sachverständige im Rahmen der Erstattung von Gutachten zum Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer. Grundsätzlich sind "Restnutzungsdauergutachten" nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Eine entsprechende Verkürzung basiert auf der Annahme, dass eine Verwertung der jeweiligen Immobilie unter Beachtung der verkürzten Nutzungsdauer nicht mehr möglich ist. Hinterfragen Sie daher immer zunächst, ob die jeweilige Immobilie tatsächlich bei einer Verkürzung der Nutzungsdauer, mit Ende der Nutzungsdauer faktisch nicht mehr betrieben oder erhalten werden kann. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass eine Verwertung bzw. Nachnutzung nicht mehr infrage kommt (i.d.R. Abriss), so ist ein Gutachten zum Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer in Betracht zu ziehen.


Es gilt zu beachten, dass die Anforderungen zur Geltendmachung einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer deutlich verschärft worden sind. Bedingt hierdurch sind die Kosten einer rechtssicheren Begutachtung und Gutachtenerstattung als auch das Risiko einer Nichtanerkennung durch die Finanzverwaltung sowie die Wahrscheinlichkeit eines sich anschließenden Rechtsbehelfsverfahrens deutlich erhöht. Immobilienbesitzer sollten daher stets realistisch abwägen, ob die Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob man sich mit den standardisierten AfA-Sätzen des § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zufriedengibt.

 

Unsere Ingenieur- und Sachverständigenleistungen, insbesondere zur Restnutzungsdauergutachten, bieten wir in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz Frankfurt, Montabaur, Koblenz sowie im gesamten Rhein-Main-Gebiet als auch deutschlandweit an.

 

Sie haben Fragen zu Restnutzungsdauergutachten?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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