Beide Hauptmieter im Mietvertrag: Was tun, wenn einer auszieht bei Trennung oder Scheidung? Immobilienbewertung, Gutachter, Rechtliche Grundlagen, Tipps und Vereinbarungen
- ABELS Immobilienbewertung

- 7. Jan.
- 3 Min. Lesezeit

Beide Hauptmieter im Mietvertrag: Was tun, wenn einer auszieht? Rechtliche Grundlagen, Tipps und Vereinbarungen
Erfahren Sie, wie zwei Hauptmieter den Mietvertrag handhaben, wenn einer auszieht. Rechtliche Grundlagen (BGB §749), Kündigung gemeinsam, individuelle Vereinbarungen mit Vermieter, Scheidungstipps und FAQs.
Wenn sich Lebensumstände ändern und einer der beiden Hauptmieter ausziehen möchte, gelten klare rechtliche Regeln. Wir erklären, wie eine gemeinschaftliche Kündigung funktioniert, welche Optionen es gibt und wie Sie Lösungen mit dem Vermieter finden.
Das Recht auf Kündigung der gemeinschaftlichen Mieter (BGB)
Rechtliche Grundlage: § 749 Abs. 1 BGB
Beide Hauptmieter müssen das Mietverhältnis gemeinsam kündigen; eine einseitige Kündigung ist unzulässig.
Interne Freistellung (Ausscheiden eines Mieters von der Zahlung) reicht nicht aus; der ausscheidende Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter haftbar.
Rechtliche Grundlage für die gemeinschaftliche Kündigung
Die Kündigung erfolgt nur mit Zustimmung der Mehrheit der Mieter.
Alle Mieter müssen eine Kündigungserklärung abgeben und gegenüber dem Vermieter erklären, dass sie kündigen.
Die gemeinschaftliche Kündigung gilt auch, wenn nur einer der Mieter auszieht.
Das Gespräch mit dem Vermieter suchen
Frühzeitige Kommunikation ermöglicht individuelle Lösungen.
Ziel: faire Lösung, die den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht.
Klären Sie Kündigungsfristen, Nachmieteroptionen und mögliche Anpassungen im Mietvertrag.
Ein Partner zieht aus, einer bleibt
Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen: Der verbleibende Mieter wird alleiniger Vertragspartner.
Keine Kündigungspflicht: Der verbleibende Mieter muss wirtschaftlich in der Lage sein, die Miete zu tragen.
Alternativ: Der ausziehende Mieter bleibt vorübergehend im Vertrag – Erfordernis der Zustimmung des Vermieters.
Schriftliche Festlegung der Bedingungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vereinbarungen im Mietvertrag treffen
Bereits beim Abschluss Vereinbarungen festhalten, die im Trennungsfall greifen:
Fortführung des Mietverhältnisses durch eine Person
Aufteilung der Miete und Nebenkosten
Regelung von Reparaturen und Schönheitsreparaturen
Rückgabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Vorteil: Vermeidung von Konflikten durch klare Regeln.
Beispiel einer Vereinbarung im Mietvertrag
Fortführung des Mietverhältnisses: Einer der Partner setzt das Mietverhältnis alleine fort; der ausscheidende Partner wird entlassen.
Aufteilung der Miete/Nebenkosten: Verbleibender Partner zahlt anteilig selbst.
Reparaturen: Eigenverantwortung, größere Reparaturen gemeinschaftlich.
Rückgabe: Gemeinsame Wohnungsbesichtigung, Kostenaufteilung bei Mängeln.
Beendigung des Mietverhältnisses durch mehrere Mitmieter
Gesamtschuldnerische Haftung: Alle Mieter haften gemeinsam.
Bei Auszug eines Mitmieters: Notwendig ist eine vertragliche Vereinbarung mit Vermieterbeteiligung.
Wichtige Inhalte der Vereinbarungen:
Mietaufteilung auf verbleibende Mieter
Übernahme von Schönheitsreparaturen
Haftung des Ausziehenden für Schäden
Fristen und Auszugsbedingungen
Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Bei gerichtlicher Wohnungszuweisung oder Scheidung kann der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht haben.
Voraussetzungen: Wesentlicher Grund (z. B. Konflikte mit verbleibendem Mieter) und Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Wirkung: Ausnahmsweise außerordentliche Kündigung möglich.
Fazit
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter ist ideal, um Konflikte zu vermeiden.
Klar formulierte Vereinbarungen im Mietvertrag schaffen Sicherheit.
Bei Scheidung besondere Regelungen beachten: Fortführung des Mietverhältnisses mit einem Partner ist möglich.
Offener Dialog und rechtzeitige Abstimmung helfen, den Auszug eines Mitmieters gut zu managen.
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