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Warum bei Scheidung bzw. Ehescheidung oft ein qualifiziertes Kurzgutachten ausreicht

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Persönliche Beratung durch Ingenieure, Sachverständige und Gutachter - Rhein-Main-Gebiet, Taunus, Westerwald und Mittelrheintal.

Nicolai S. Abels

Master of Engineering (M.Eng)

Inhaber, Ingenieur, Gutachter und von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten


Wir sind persönlich für Sie da.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.


ABELS Immobilienbewertung

Ingenieure | Sachverständige | Gutachter

Thornsgraben 31

56368 Klingelbach

Deutschland

 

Telefon: 0049 (0) 6486 901 76 41

Mobil: 0049 (0) 163 465 98 64

 


In vielen Scheidungsfällen ist ein qualifiziertes Kurzgutachten ausreichend, weil es eine schnelle, kostengünstige und dennoch fundierte Basis für eine außergerichtliche Einigung bietet. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist hingegen oft nur bei komplexen oder streitigen Fällen vor Gericht zwingend erforderlich. 


Gründe für die ausreichende Wirkung eines Kurzgutachtens

  • Beschleunigte Einigung: Ein qualifiziertes Kurzgutachten liefert eine erste, zuverlässige Einschätzung des Marktwertes bzw. Verkehrswertes einer Immobilie. Dies ermöglicht den Ehepartnern, sich schnell und außergerichtlich auf eine faire Aufteilung oder Ausgleichszahlung zu einigen.

  • Kosteneffizienz: Da ein qualifiziertes Kurzgutachten weniger umfangreich ist als ein Vollgutachten, sind die Kosten deutlich niedriger. Dies schont die oft ohnehin schon strapazierten Finanzen während einer Scheidung. Dennoch sollte für ein qualifiziertes Kurzgutachten rd. 2.000,00 Euro netto eingeplant werden inkl. zwingend erforderlicher ingenieurtechnischer Begutachtung und Befundaufnahme.

  • Gemeinsame Basis: Ein neutral erstelltes, qualifiziertes Kurzgutachten schafft eine objektive Grundlage, die von beiden Parteien akzeptiert werden kann. Dies hilft, langwierige und teure Streitigkeiten über den Immobilienwert zu vermeiden.

  • Ausreichende Informationen: Für eine außergerichtliche Einigung sind die komprimierten Informationen eines qualifizierten Kurzgutachtens, die die wesentlichen Aspekte der Immobilie bewerten, in der Regel ausreichend. Es enthält die Objektbeschreibung und eine Bewertung des Marktwertes bzw. Verkehrswerts unter Beachtung der Bausubstanz (Kostenschätzung für Schäden, Mängel etc.)

  • Möglichkeit zur Erweiterung: Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass doch ein gerichtliches Vollgutachten notwendig ist, kann ein vorhandenes qualifiziertes Kurzgutachten bei ABELS Immobilienbewertung als Grundlage dienen. Über unser Stufenverfahren können wir nahezu jederzeit ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB auf Grundlage unserer qualifizierten Kurzgutachten erstatten.

  • Fokus auf den Zugewinnausgleich: Bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Zugewinnausgleichs dient ein qualifiziertes Kurzgutachten als solides Fundament für die Berechnungen. Es gibt beiden Parteien eine realistische Vorstellung vom Wert der Immobilie. 


Wann ein ausführliches Vollgutachten bzw. Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB notwendig ist

Ein detailliertes Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB wird erforderlich, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung über den Immobilienwert unvermeidbar ist. Das Gericht benötigt die umfassende, rechtssichere Bewertung, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Gründe dafür sind beispielsweise: 

  • Streitfall vor Gericht: Die Ehepartner können sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.

  • Komplexe Immobilien: Der Wert der Immobilie ist schwer zu ermitteln, etwa wegen spezieller Rechte oder Lasten im Grundbuch.

  • Erschließungszustand: Besondere rechtliche Aspekte oder der Erschließungszustand des Grundstücks spielen eine Rolle.


Gerne beraten wir Sie im Falle eines erforderlichen, qualifizierten Kurzgutachtens oder Verkehrswertgutachtens gemäß §194 BauGB im Rahmen von Scheidungsverfahren.


Als zertifizierte Immobiliengutachter und Ingenieure für Immobilienbewertung übernehmen wir die zuverlässige, neutrale und objektive Bewertung von Immobilien in Form von qualifizierten Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB in Scheidungsfällen.


Unsere Immobiliengutachten erstatten wir in:

Lahnstein

Niederlahnstein

Friedland

Friedrichssegen

Miellen

Frücht

Becheln

Nievern

Fachbach

Bad Ems

Dausenau

Misselberg

Sulzbach

Dienethal

Oberwied

Scheuern

Nassau

Bergnassau-Scheuern

Hömberg

Weinähr

Obernhof

Singhofen

Seelbach

Dörnberg

Dessighofen

Geisig

Berg

Hunzel

Marienfels

Niederbachheim

Oberbachheim

Schweighausen

Kehlbach

Dachsenhausen

Hinterwald

Braubach

Eschbach

Gemmerich

Himmighofen

Hainau

Ruppertshofen

Bogel

Endlichhofen

Oelsberg

Nastätten

Buchrain

Miehlen

Bettendorf

Auel

Niederwallmenach

Lauert

Oberwallmenach

Rettershain

Ransel

Wollmerschied

Welterod

Lippron

Strüth

Weidenbach

Diethardt

Münchenroth

Algenroth

Niedermeilingen

Obermeilingen

Zorn

Egenroth

Langschied

Mappershain

Wisper

Nauroth

Hilgenroth

Springen

Dickschied

Geroldstein

Am Atzmann

Niedergladbach

Obergladbach

Fischbach

Hausen vor der Höhe

Bärstadt

Wambach

Schlangenbad

Georgenborn

Seitzehahn

Hettenhain

Ramschied

Bad-Schwalbach

Watzelhahn

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Kemel

Heimbach

Lindschied

Adolfseck

Born

Burg-Hohenstein

Breithardt

Hohenstein

Holzhausen über Aar

Heidenrod

Huppert

Laufenselden

Reckenroth

Michelbach

Kettenbach

Hausen über Aar

Eisighofen

Dörsdorf

Ackerbach

Berndroth

Grebenroth

Martenroth

Holzhausen an der Haide

Rettert

Obertiefenbach

Niedertiefenbach

Pohl

Lollschied

Attenhausen

Kalkofen

Gutenacker

Bremberg

Kördorf

Steinsberg

Biebrich

Herold

Ergeshausen

Klingelbach

Katzenelnbogen

Erbertshause

Mittelfischbach

Oberfischbach

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Allendorf

Bonscheuer

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Schiesheim

Burgschwalbach

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Oberneisen

Niederneisen

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