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Neue Bewirtschaftungskosten 2026: Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten ab dem 01.01.2026
Neue Bewirtschaftungskosten 2026. Ab dem 01.01.2026 gelten angepasste Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten in der Immobilienbewertung. Die Bewirtschaftungskosten (BWK), also die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen einer jährlichen Anpassung entsprechend des VPI. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWert), Anlage 3 Nr. III.

ABELS Immobilienbewertung
vor 15 Stunden2 Min. Lesezeit
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