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Neue Bewirtschaftungskosten 2026: Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten ab dem 01.01.2026

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Neue Bewirtschaftungskosten 2026. Ab dem 01.01.2026 gelten angepasste Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten.


Das statistische Bundesamt hat den Verbraucherpreisindex (VPI) für Oktober 2025 bekanntgegeben. Dieser Wert im Oktober hat maßgeblichen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft und die Immobilienbewertung.


Die Bewirtschaftungskosten (BWK), also die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen einer jährlichen Anpassung entsprechend des VPI. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWert), Anlage 3 Nr. III.


Bedeutend ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex vom Oktober des Vorjahres (2024) zum Oktober des Folgejahres, somit 2025. Das Statistische Bundesamt hat für diesen Zeitraum eine Steigerung um +2,33% festgestellt, sodass sich folgende Anpassungen der Bewirtschaftungskosten ab dem 01.01.2026 ergeben.


Neuen Wertansätze für Wertermittlungen ab dem 01.01.2026:


Verwaltungskosten:

  • jährliche je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei EFH/ZFH

367,00 €

  • jährliche je Eigentumswohnung

439,00 €

  • jährliche je Garage oder ähnlichem Einstellplatz

48,00 €

Instandhaltungskosten:

  • jährlich je Quadratmeter Wohnfläche

14,40 €

  • jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz

108,00 €

Rundung beachten:


Wichtig ist bei der Anpassung der Werte, auf die entsprechenden Rundungen zu achten. Für die Instandhaltungskosten pro m² werden gilt eine Rundung auf eine Nachkommastelle. Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz, sowie die Verwaltungskosten werden kaufmännisch auf den vollen Euro gerundet.



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