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Neue Bewirtschaftungskosten 2025: Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten ab dem 01.01.2025
Neue Bewirtschaftungskosten 2025. Ab dem 01.01.2025 gelten angepasste Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten in der Immobilienbewertung. Die Bewirtschaftungskosten (BWK), also die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, unterliegen einer jährlichen Anpassung entsprechend des VPI. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWert), Anlage 3 Nr. III.

ABELS Immobilienbewertung
1. Jan. 20252 Min. Lesezeit
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