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Aktuelles zu Heizungsregelungen ab dem Jahr 2026 und 2028
Immobiliengutachter für Hauskaufberatung & Immobilienbewertung: Ab Januar 2026 dürfen in Großstädten (über 100.000 Einwohner) neu eingebaute Heizungen nur noch betrieben werden, wenn sie mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In kleineren Städten und Gemeinden gilt diese Pflicht erst ab Mitte 2028. Funktionierende, bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden, auch wenn sie nicht die 65%-Regel erfüllen. Bei einem irreparablen Defekt gibt es Ü

ABELS Immobilienbewertung
17. Nov.3 Min. Lesezeit
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