Heizungsgesetz: Wichtigste Punkte für Gasheizungen ab Mitte 2026
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Wichtigste Punkte für Gasheizungen ab Mitte 2026:
Ab dem 1. Juli 2026 müssen neue Heizungen in vielen deutschen Städten (über 100.000 Einwohner) zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Ein Verbot existiert nicht, jedoch gelten verschärfte Regeln für den Einbau neuer Anlagen.
Hier sind die wichtigsten Punkte für Gasheizungen ab Mitte 2026:
Pflicht zur Erneuerbaren-Energie (65%-Regel): Wer ab dem 30. Juni 2026 (Städte > 100.000 Einwohner) oder 30. Juni 2028 (kleinere Gemeinden) eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Wärmepumpe, Biogas) betrieben wird.
Bestandsschutz: Funktionierende Gasheizungen im Bestand dürfen weiterbetrieben werden.
Reparatur: Defekte Heizungen dürfen repariert werden. Nur bei einem irreparablen Totalausfall (Heizungstausch) greift die 65%-Regel.
Ausnahmen: Wenn ein konkreter Plan für ein klimaneutrales Gasnetz (Wasserstoff) vorliegt, können umrüstbare Gasheizungen weiterhin erlaubt sein.
Kostenrisiken: Durch steigende CO2-Preise auf fossile Brennstoffe wird der Betrieb von reinen Gasheizungen ab 2026 teurer.
Förderung: Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme sind bis zu 70 % Förderung möglich.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig über den lokalen Wärmeplan der Gemeinde zu informieren, da dieser die Fristen beeinflussen kann.
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