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CRR III Property Value: Was der neue Immobilienwert für Banken und Immobilienfinanzierungen bedeutet

vor 10 Stunden
8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Minuten

CRR III Property Value ist ein zentraler neuer Begriff für die Bewertung von Immobilien im europäischen Bankenaufsichtsrecht. Mit der dritten Capital Requirements Regulation (CRR III) wurde die bisherige Systematik der Immobilienbewertung für aufsichtsrechtliche Zwecke grundlegend weiterentwickelt.


Für Kreditinstitute ist das Thema besonders relevant, weil der nach CRR III ermittelte Property Value unmittelbar in die Berechnung bestimmter risikorelevanter Kennzahlen einfließt. Damit kann die regulatorische Immobilienbewertung Auswirkungen auf Risikogewichte, Risikopositionswerte und letztlich auf die Eigenkapitalanforderungen einer Bank haben.


  • Was genau ist der CRR III Property Value?

  • Wie unterscheidet er sich vom Marktwert und vom Beleihungswert?

  • Und warum kann die neue Bewertungsmethode für Immobilienfinanzierungen von erheblicher Bedeutung sein?


Was ist der „Property Value“ nach CRR III?


Die CRR III führt den Begriff „property value“ ausdrücklich in die Capital Requirements Regulation ein.


Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR bezeichnet der Property Value den Wert einer Wohnimmobilie oder einer gewerblichen Immobilie, der nach den Anforderungen des Art. 229 Abs. 1 CRR bestimmt wird.


Vereinfacht gesagt handelt es sich damit um einen aufsichtsrechtlich bestimmten Immobilienwert, der nicht einfach mit dem aktuellen Verkehrswert oder Marktwert einer Immobilie gleichgesetzt werden kann.


Der entscheidende Punkt: Der Property Value soll eine vorsichtig und nachhaltig bestimmte Wertgröße darstellen. Die CRR III verlangt ausdrücklich, dass bei der Bewertung unter anderem keine Erwartungen zukünftiger Preissteigerungen berücksichtigt werden und ein möglicherweise deutlich über dem langfristig nachhaltigen Wert liegendes aktuelles Marktniveau berücksichtigt wird.


Kurzdefinition


CRR III Property Value = aufsichtsrechtlich ermittelter, vorsichtig und nachhaltig bestimmter Immobilienwert nach Art. 229 Abs. 1 CRR.


Dieser Wert ist damit eine zentrale Größe für die regulatorische Behandlung von Immobilien als Kreditsicherheit.


Warum wurde der Property Value eingeführt?


Die CRR III setzt an einem Problem der bisherigen Immobilienbewertung an: Steigende Immobilienpreise konnten dazu führen, dass der Wert einer Immobilie und damit die anrechenbare Sicherheit eines Immobilienkredits deutlich anstieg.


Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist das problematisch, wenn steigende Marktpreise automatisch zu einer höheren anrechenbaren Sicherheit führen, obwohl diese Preissteigerungen möglicherweise nicht dauerhaft nachhaltig sind.


Die Bundesbank beschreibt die Zielrichtung der neuen Regelung entsprechend als Vermeidung spekulativer Elemente bei der Bewertung von Immobiliensicherheiten. Mit CRR III wird die bisherige Unterscheidung zwischen Marktwert und Beleihungswert für diese Zwecke verändert.


Der Property Value soll deshalb stärker auf einen langfristig nachhaltigen Immobilienwert abstellen.


Das bedeutet:


Nicht jede kurzfristige Preissteigerung am Immobilienmarkt soll automatisch zu einem höheren regulatorisch anrechenbaren Immobilienwert führen. Genau hierin liegt die wesentliche Bedeutung des neuen Begriffs.


Property Value vs. Marktwert vs. Beleihungswert


Für die Praxis ist es besonders wichtig, drei Begriffe voneinander zu unterscheiden:

Wertbegriff

Grundgedanke

Bedeutung

Marktwert

Aktueller Wert der Immobilie am Markt

Orientierung am aktuellen Marktgeschehen

Beleihungswert

Langfristig nachhaltiger Wert der Immobilie

Im deutschen Immobilienkreditgeschäft weiterhin in verschiedenen Kontexten relevant

Property Value CRR III

Aufsichtsrechtlich definierter Immobilienwert nach Art. 229 CRR

Maßgeblich für bestimmte CRR-Berechnungen


Die CRR III hat den Property Value als eigene regulatorische Wertgröße definiert. Die Bundesbank weist darauf hin, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Markt- und Beleihungswert im entsprechenden CRR-Kontext aufgegeben wurde. Gleichzeitig bleibt der Begriff des Beleihungswerts in anderen regulatorischen und nationalen Zusammenhängen bestehen.


Deshalb sollte man Property Value nicht einfach als neues Synonym für den deutschen Beleihungswert verstehen.


Wie wird der Property Value nach CRR III ermittelt?


Art. 229 Abs. 1 CRR enthält mehrere Anforderungen an die Bewertung.


1. Unabhängige Bewertung


Die Immobilie muss unabhängig vom Prozess der Kreditakquisition, Kreditbearbeitung und Kreditentscheidung bewertet werden.


Die Bewertung muss durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen, der über die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt.


Damit soll verhindert werden, dass die Kreditentscheidung selbst den angesetzten Immobilienwert beeinflusst.


2. Vorsichtig-konservative Bewertung


Besonders wichtig ist das Erfordernis einer prudently conservative valuation, also einer vorsichtig-konservativen Bewertung.


Der Wert muss insbesondere:

  • Erwartungen auf zukünftige Preissteigerungen ausschließen,

  • berücksichtigen, wenn der aktuelle Marktwert deutlich über einem langfristig nachhaltigen Wert liegt,

  • transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein und

  • grundsätzlich den aktuellen Marktwert nicht überschreiten.


Damit verfolgt die CRR III einen anderen Ansatz als eine reine Momentaufnahme des Immobilienmarktes.


Die besondere Bedeutung der historischen Wertentwicklung


Besonders interessant ist Art. 229 Abs. 1 Buchst. e CRR.


Wird eine Immobilie neu bewertet, darf der Property Value grundsätzlich nicht über dem Durchschnittswert der vergangenen Jahre beziehungsweise dem Wert bei Kreditaufnahme liegen – maßgeblich ist grundsätzlich der höhere Wert.


  • Für Wohnimmobilien wird dabei ein Zeitraum von sechs Jahren betrachtet.

  • Für gewerbliche Immobilien beträgt der Referenzzeitraum acht Jahre.


Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer klassischen Immobilienbewertung, bei der der aktuelle Marktwert im Vordergrund stehen kann.


Beispiel


Angenommen, eine Wohnimmobilie wurde bei Kreditvergabe mit einem Property Value von:


500.000 Euro


angesetzt.


Einige Jahre später beträgt der aktuelle Marktwert:


650.000 Euro.


Wenn die historische Wertentwicklung zeigt, dass der nach Art. 229 CRR relevante Durchschnittswert lediglich 540.000 Euro beträgt, kann die Bank nicht einfach die gesamten 650.000 Euro als Property Value ansetzen.


Der regulatorisch relevante Wert kann vielmehr durch die Vorgaben des Art. 229 begrenzt sein. Damit verhindert die CRR III, dass ein kurzfristiger Immobilienboom automatisch zu einer höheren aufsichtsrechtlich anerkannten Sicherheit führt.


Warum ist der Property Value für die Eigenkapitalunterlegung wichtig?


Hier liegt die eigentliche wirtschaftliche Bedeutung des neuen Begriffs.


Banken müssen ihre Risiken mit Eigenmitteln unterlegen. Die CRR verlangt von Kreditinstituten unter anderem Mindestquoten für hartes Kernkapital, Kernkapital und Gesamtkapital. Die Eigenmittelanforderungen hängen dabei von den jeweiligen Risikopositionen beziehungsweise vom Gesamtrisikobetrag des Instituts ab.


Bei Immobilienkrediten spielt die Immobilie als Kreditsicherheit eine wichtige Rolle.

Je nach Struktur der Finanzierung kann der Property Value unter anderem für die Ermittlung des relevanten Exposure-to-Value-Verhältnisses (ETV) herangezogen werden.


Vereinfacht:


ETV = Bruttoforderungsbetrag / Property Value


Die EBA bestätigt ausdrücklich, dass der Exposure-to-Value-Wert nach Art. 124 Abs. 6 CRR durch Division des Bruttoforderungsbetrags durch den Property Value ermittelt wird.


Der Zusammenhang ist deshalb entscheidend:


Property Value → ETV/LTV-nahe regulatorische Kennzahl → Risikogewicht → risikogewichtete Aktiva → Eigenmittelanforderung


Der Property Value ist damit zwar kein Eigenkapitalprivileg im engeren Sinne, kann aber unmittelbar beeinflussen, wie kapitalintensiv ein Immobilienkredit für die Bank ist.


Was bedeutet das für die Eigenkapitalprivilegierung von Immobilienkrediten?


Die Formulierung „Eigenkapitalprivilegierung“ ist in diesem Zusammenhang etwas verkürzt. Banken erhalten nicht einfach aufgrund eines hohen Property Value automatisch eine privilegierte Eigenkapitalbehandlung.


Vielmehr sieht die CRR für bestimmte durch Immobilien besicherte Risikopositionen günstigere regulatorische Behandlungsmöglichkeiten vor, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.


Die Immobilie dient dabei als Kreditrisikominderung.


Die Bundesbank beschreibt Kreditrisikominderungstechniken als Maßnahmen, durch die das Risiko einer Kreditposition reduziert und unter den Voraussetzungen der CRR bei der Berechnung der Mindestkapitalanforderungen berücksichtigt werden kann.


Bei Immobilienfinanzierungen ist daher die Frage entscheidend:


Welcher Anteil des Kredits ist im Verhältnis zum regulatorisch relevanten Immobilienwert ausreichend besichert?


Genau hier kommt der Property Value ins Spiel.


CRR III und die Bedeutung des Beleihungsauslaufs


Die CRR III verändert die Behandlung von Immobilienfinanzierungen auch hinsichtlich des Beleihungsauslaufs.


Die Bundesbank beschreibt beispielsweise für bestimmte Immobilienfinanzierungen ein sogenanntes unechtes Realkreditsplitting: Ein besicherter Anteil wird einem privilegierten Risikogewicht unterworfen, während der darüber hinausgehende unbesicherte Teil nach dem Risikogewicht des Schuldners behandelt wird.


Damit wird deutlich:


Der Immobilienwert ist für die regulatorische Kapitalbelastung einer Bank keineswegs nur eine Bewertungsfrage.


Er kann darüber entscheiden, wie groß der Anteil einer Forderung ist, der von einer günstigeren risikogewichteten Behandlung profitieren kann.


Beispiel: Warum der Property Value für Banken wirtschaftlich relevant ist


Nehmen wir eine Immobilienfinanzierung mit:


  • Kreditbetrag: 4 Mio. Euro

  • Property Value: 5 Mio. Euro


Der rechnerische ETV beträgt:


4 Mio. € / 5 Mio. € = 80 %


Würde der regulatorisch anrechenbare Property Value dagegen nur 4 Mio. Euro betragen, ergäbe sich:


4 Mio. € / 4 Mio. € = 100 %


Die Finanzierung hätte damit regulatorisch einen wesentlich höheren Beleihungsauslauf.


Das kann sich auf die Zuordnung zu bestimmten Risikogewichtskategorien und damit auf die Höhe der risikogewichteten Aktiva auswirken.


Ein niedrigerer Property Value kann somit zu einer höheren Eigenkapitalbelastung führen.


Umgekehrt kann ein höherer regulatorisch zulässiger Property Value – sofern sämtliche Voraussetzungen der CRR erfüllt sind – die regulatorische Kapitalbelastung reduzieren.


Property Value ist nicht gleich aktueller Immobilienpreis


Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, den aktuellen Verkehrswert automatisch mit dem CRR III Property Value gleichzusetzen.


Das ist gerade nicht der Ansatz der neuen Regelung.


Die CRR III verlangt vielmehr eine nachhaltige und konservative Betrachtung.


Die EBA beschäftigt sich auch 2026 weiterhin mit Auslegungsfragen rund um Art. 229 CRR. Dazu gehören beispielsweise Fragen zur Anwendung des aktuellen Marktwerts als Obergrenze und zur Verwendung historischer Bewertungsdaten bei der Ermittlung des Property Value.


Das zeigt: Die praktische Umsetzung des Property Value ist für Kreditinstitute mit erheblichen Anforderungen an Daten, Prozesse und Bewertungssysteme verbunden.


Was müssen Banken beim CRR III Property Value beachten?


Für Kreditinstitute ergeben sich insbesondere Anforderungen in vier Bereichen.


1. Bewertungsprozesse

Banken müssen sicherstellen, dass Immobilienbewertungen den Anforderungen des Art. 229 CRR entsprechen.


2. Historische Wertdaten

Für die Neubewertung sind historische Daten relevant. Bei Wohnimmobilien ist grundsätzlich ein Zeitraum von sechs Jahren und bei gewerblichen Immobilien von acht Jahren vorgesehen.


3. Datenqualität

Die erforderlichen historischen Wertreihen müssen nachvollziehbar und belastbar sein.

Die EBA hat 2026 hierzu mehrere Fragen veröffentlicht beziehungsweise behandelt, was die praktische Relevanz der Datengrundlage verdeutlicht.


4. Integration in die Kapitalsteuerung

Der Property Value sollte nicht isoliert in der Immobilienbewertung betrachtet werden.

Er muss in die Prozesse für

  • Kreditentscheidung,

  • Sicherheitenbewertung,

  • Risikomanagement,

  • regulatorisches Reporting,

  • Kapitalplanung und

  • Eigenkapitalsteuerung

integriert werden.


Was bedeutet CRR III Property Value für Immobilienbanken und Immobilienfinanzierer?


Für Banken mit einem hohen Anteil an Immobilienfinanzierungen gewinnt die Qualität der Sicherheitenbewertung weiter an Bedeutung.


Eine Immobilie mit einem hohen aktuellen Marktpreis führt nicht automatisch zu einer entsprechend hohen regulatorischen Sicherheit.


Entscheidend ist vielmehr der nach CRR III zulässige Property Value.


Das kann insbesondere in stark steigenden Immobilienmärkten relevant sein.


Steigen Immobilienpreise kurzfristig stark an, kann der Marktwert deutlich schneller steigen als der regulatorisch relevante Property Value. Dadurch kann die regulatorische Eigenkapitalentlastung einer Bank geringer ausfallen, als es ein Blick auf aktuelle Immobilienpreise vermuten lässt.


CRR III Property Value: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick


Was ist Property Value?

Der Property Value ist der nach Art. 229 Abs. 1 CRR bestimmte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie.


Ist Property Value gleich Marktwert?

Nein. Der Property Value folgt eigenen, vorsichtig-konservativen Bewertungsregeln.


Ist Property Value gleich Beleihungswert?

Nein. Der Property Value ist eine eigenständige regulatorische Wertgröße der CRR III.


Warum ist Property Value wichtig?

Weil er unter anderem für regulatorische Kennzahlen wie den Exposure-to-Value relevant ist und damit die Kapitalanforderungen für Immobilienkredite beeinflussen kann.


Welche historischen Zeiträume sind relevant?

Grundsätzlich sechs Jahre für Wohnimmobilien und acht Jahre für gewerbliche Immobilien.


Kann eine Immobilie trotz steigender Marktpreise regulatorisch weniger stark an Wert gewinnen?

Ja. Die CRR III begrenzt die Berücksichtigung von Wertsteigerungen durch die Vorgaben des Art. 229.


Fazit: Property Value wird zur zentralen Größe der CRR-Immobilienbewertung


Der CRR III Property Value ist weit mehr als eine neue Bezeichnung für den Wert einer Immobilie.


Mit der Einführung des Begriffs schafft die CRR III eine eigenständige regulatorische Bewertungsgröße für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Maßgeblich sind dabei insbesondere eine unabhängige Bewertung, vorsichtig-konservative Bewertungsgrundsätze und die Berücksichtigung historischer Immobilienwerte.


Für Kreditinstitute ist das deshalb relevant, weil der Property Value in die regulatorische Beurteilung immobilienbesicherter Kredite einfließen kann. Über den Zusammenhang von Property Value, Exposure-to-Value, Risikogewicht und risikogewichteten Aktiva entsteht schließlich eine Verbindung zur Eigenmittelanforderung.


Die eigentliche „Eigenkapitalprivilegierung“ besteht daher nicht in einem isolierten Privileg des Property Value. Vielmehr ermöglicht die regulatorische Anerkennung einer Immobilie als geeignete Sicherheit unter den Voraussetzungen der CRR eine günstigere Kapitalbehandlung bestimmter Immobilienkredite.


Der Property Value ist dabei eine der entscheidenden Stellgrößen.


Für Banken bedeutet CRR III deshalb vor allem eines: Immobilienbewertung wird noch stärker zu einem Bestandteil der regulatorischen Kapitalsteuerung.



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