Die Berufsgrundsätze stellen bestimmen das Verhalten eines zertifizierten Sachverständigen und Immobiliengutachters in Ihren Beziehungen zu Auftraggebern, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit.
Als zertifizierte und akkreditierte Immobiliengutachter gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, Sachverständige und Ingenieure prägen die nachfolgenden Berufsgrundsätze unsere Berufsethik und stellen die Leitlinie unserer unternehmerischen Philosophie dar. Wir fühlen uns den Berufsgrundsätzen sowie den ethischen und professionellen Verhaltensweisen und Leitsätzen der führenden Berufsverbände verpflichtet und wahren ausnahmslos deren strikte Einhaltung (u.a. DIHK, RICS Rules of Conduct, HypZert, TAS).
Verhalten - Das Verhalten und die Berufsausübung müssen grundsätzlich so sein, dass dem Ansehen von zertifizierten Sachverständigen, der Zertifizierungsstelle und der Immobilien-, Kredit- und Versicherungswirtschaft nicht geschadet wird. Der zertifizierte Sachverständige hat im Rahmen der Berufsgrundsätze zu handeln.
Persönliche Verhältnisse- Die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des zertifizierten Sachverständigen müssen geordnet sein.
Selbstverpflichtung- Es besteht die Verpflichtung, Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Anweisungen anzufertigen
Fachliche Kompetenz und Seriosität- Es dürfen nur Aufträge angenommen werden, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Fachkompetenz und Erfahrungen vorhanden sind. Zertifizierte Sachverständige müssen sich regelmäßig weiterbilden.
Objektivität, Neutralität, Eigenverantwortlichkeit- Zertifizierte Sachverständige sind grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkungen ihrer Unabhängigkeit. Gutachten werden unvoreingenommen und objektiv, weisungsungebunden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Vertraulichkeit- Im Rahmen ihrer Tätigkeit behandeln zertifizierte Gutachter alle internen Vorgänge, Informationen und Daten vertraulich. Die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und des Unternehmens- und Bankgeheimnisses sind selbstverständlich.
Interessenskonflikte- Interessenskonflikte sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nur wenn dieser trotzdem auf einer Bearbeitung bzw. der Fortsetzung besteht und dies schriftlich bestätigt, kann der Auftrag aus- bzw. fortgeführt werden.
Preisbildung und Honorar- Honorare für die Tätigkeit des Gutachters werden so berechnet, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen. Sie werden von Beginn der Arbeit mit dem Auftraggeber vereinbart. Eine Vorteilnahme über das vereinbarte Honorar hinaus ist nicht zulässig.
Unterlassung von Abwerbung- Zertifizierte Gutachter bieten Mitarbeitern ihrer Auftraggeber weder direkt noch indirekt Positionen bei sich selbst oder anderen an. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Objektivität führen zertifizierte Gutachter und deren Mitarbeiter während der Zusammenarbeit keine Verhandlungen mit Auftraggebern über eine Einstellung.
Verbot der Mehrfachtätigkeit- Ein zertifizierter Sachverständiger darf nicht gleichzeitig ein Objekt für mehrere Auftraggeber bearbeiten, ausgenommen, es ist ihm ausdrücklich und schriftlich von allen Auftraggebern genehmigt worden.
Fairer Wettbewerb und seriöse Werbung- Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der zertifizierte Sachverständige und Gutachter das Urheberrecht zu beachten. Das Verwenden fremden Materials ist nur mit Quellenangabe zulässig.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht- Der zertifizierte Sachverständige hat über jede von ihm angeforderte gutachterliche Leistung Aufzeichnungen zu machen, aus denen die wesentlichen Auftragsdaten hervorgehen. Er hat diese während der Laufzeit des Zertifizierungsvertrags sowie mindestens ein Jahr nach seiner Beendigung aufzubewahren.
Melde- und Auskunftspflicht gegenüber der Zertifizierungsstelle- Der zertifizierte Sachverständige gibt seine für die Verwaltung und Überwachung durch die Zertifizierungsstelle erforderlichen geschäftlichen Informationen an die Zertifizierungsstelle weiter, solange dies nicht gegen das Unternehmens- und Bankgeheimnis oder ähnliche Regeln verstößt.
Überwachung und Sanktionen- Die Einhaltung der Berufsgrundsätze wird durch die Zertifizierungsstelle überwacht. Bei Nichteinhaltung der Berufsgrundsätze soll die Zertifizierungsstelle mit entsprechenden Hinweisen und abgestuften Sanktionen reagieren.
Anzeigepflichten- Der zertifizierte Gutachter hat der Zertifizierungsstelle unverzüglich eine Änderung der Büroanschrift, eine Änderung seines Wohnsitzes, die Aufnahme einer selbstständigen Gutachtertätigkeit, den Abschluss eines Anstellungsvertrags, den Verlust des Zertifikats und/oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie den Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung mitzuteilen.
Die vorbenannten Berufsgrundsätze stellen u.a. eine allgemeine Darstellung der Berufsgrundsätze als Auszug des vdp dar.
Weiterhin fühlen wir uns den Grundsätzen der DIHK, u.a. dem strikten Trennungsprinzip, verpflichtet.