Die Bauabnahme verstehen wir als einen der wichtigsten Bestandteile des Bauprozesses. Hierbei handelt es sich um die Abnahme von Bauleistungen insbesondere in Form von Teilabnahme als auch Gesamtabnahme (Schlussabnahme).
Als Gutachter und Sachverständiger begleiten wir Sie bei der Bauabnahme um Unstimmigkeiten, Probleme, Schäden und Mängel zu vermeiden bevor Sie entstehen.
Bauverträge sind grundsätzlich als Werkverträge einzuordnen. Es gilt dementsprechend das Werkvertragsrecht. Gemäß BGB ist der Bauherr als entsprechender Besteller des Werkes bzw. der vertragsgegenständlichen Werkleistung dazu verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Bedeutend hierbei ist bereits der gesetzliche Wortlaut des "vertragsmäßig hergestellten Werkes", denn nur die Vertragsmäßigkeit, also Abnahmefähigkeit und Mangelfreiheit stellt die Grundlage der Bauabnahme dar. Zudem ist die Bauabnahme grundsätzlich das Recht des Bestellers, da er hierdurch überprüfen kann, ob die Werkleistung tatsächlich wie vereinbart erbracht und ausgeführt wurde. Die Bauabnahme ist folglich eine einseitige Erklärung des Bauherrn die bedeutet, dass er als Bauherr die vom Bauunternehmer erbrachte Werkleistung entgegennimmt und diese als im Wesentlichen fertiggestellt und mangelfrei bestätigt bzw. billigt. Der Bauherr bestätigt also mit der Bauabnahme, dass das übergebene Werk dem vertraglich vereinbarten entspricht.
Die Bedeutung und Komplexität von Bauvorhaben hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend erhöht. Wir beraten zu Bauabnahmen und führen auftragsspezifische, sachverständige Bauabnahmebegleitungen durch. Hierbei werden sämtliche Objektunterlagen, vom Bauvertrag bzw. Bauträgervertrag über die Bau- und Leistungsbeschreibung - BLB , Bemusterungen sowie sämtliche Kommunikationen, Nachträge, Abweichungen und Änderungswünsche während der Bauphase überprüft. Im Rahmen der Bauabnahmebegleitung erfolgt die physische Prüfung vor Ort auf Abnahmefähigkeit und Mangelfreiheit. Wir beraten unsere Auftraggeber hinsichtlich Formulierungen im Bauabnahmeprotokoll sowie hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Wertabzügen, Einbehalten, Vorbehalten, Mangelanzeigen und Fristsetzungen.
Nur durch intensive Vorprüfungen durch uns als Gutachter ist es möglich, die tatsächlichen Ausführungen und Qualitäten vor und bei der Bauabnahme zu überprüfen und um ggf. bestehende Abweichungen, Mängel und Schäden rechtzeitig festzustellen. Genau hierauf haben wir unsere Leistungen als Gutachter ausgerichtet und bieten spezialisierte, individuelle und stets praxisorientiert pragmatische Bauabnahmebegleitungen an, um Bauherren höchstmögliche Sicherheit zu ermöglichen.
Unsere Leistungen als Gutachter bei der Bauabnahme:- Umfassende Beratung vor und während der Bauabnahme
- Überprüfung sämtlicher bauabnahmerelevanter Dokumente vorab
- Dokumentation von Schäden und Mängeln (Beweissicherung)
- Bautenstand- und Qualitätskontrolle im Rahmen der Bauabnahme
- Sicherung von Ansprüchen bei Mängeln, Schäden und Abweichungen
- Durchführung von qualifizierten Bauabnahmebegleitungen
- Bewertung und Formulierung von Einbehalten
- Bewertung und Formulierung von Vorbehalten
- Formulierung von Mangelanzeigen und Fristen
- Sicherung von Ansprüchen vor Gewährleistungsablauf (Nachprüfung)
Bauherren müssen etwaige Risiken der Bauabnahme frühzeitig erkennen um sich entsprechende Ansprüche zu sichern. Bauabnahmebegleitungen durch uns als Gutachter und Sachverständiger ermöglichen hierbei einen optimierten, transparenten und möglichst sicheren Bauabnahmeprozess.
Unsere umfangreichen Beratungsleistungen als Gutachter im Bereich der gutachterlichen bzw. sachverständigen Bauabnahmebegleitung gewährleisten Ihnen höchstmögliche Transparenz und Sicherheit bei der Bauabnahme.
Bauabnahme mit Ingenieuren, Sachverständigen und GutachternDem Bauherren ist anzuraten, in jedem Falle eine Bauabnahmebegleitung durch einen Sachverständigen und Gutachter in Anspruch zu nehmen. Die erbrachten Bauleistungen sollten im Detail geprüft werden, bevor die Abnahme erklärt oder verweigert wird. Da im Regelfall davon auszugehen ist, dass es sich beim Bauherren um einen Laien handelt, der kein Fachmann ist, sollte er einen qualifizierten Sachverständigen hinzuziehen. Auch wenn es sich dem Wortlaut nach nicht um einen Laien handeln sollte, stellt die qualifizierte Begleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen dennoch ein wichtiges Mittel dar, um bei späteren Streitfällen eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten. In jedem Falle stärkt eine Bauabnahmebegleitung durch einen Sachverständigen die Rechtsposition des Bauherren. Weiterhin zu empfehlen ist die baubegleitende Qualitätskontrolle durch Teilabnahme bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung für einen Neubau, da Fehler und Mängel bereits vermieden werden können, bevor Sie entstehen. Insbesondere spielt dies eine wichtige Rolle für die spätere Bauabnahme, da versteckte bzw. verdeckte Mängel ggf. bei der Bauabnahme nicht mehr erkennbar sind. Auch bei Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung vor Fertigstellung (z.B. bei Insolvenz etc.) hat der Bauherr die Pflicht zur grundsätzlichen Abnahme. Hierbei ist die erbrachte Teilleistung bis zur Kündigung zu berücksichtigen. Die Bauabnahme darf in jedem Falle nicht aus unwesentlichen Gründen verweigert werden, da die gekündigte Leistung nicht fertiggestellt ist - ausgenommen sind entsprechende Mängel an der Teilleistung bis zur Kündigung.
Weitere Hinweise zur Bauabnahme:Die Abnahme wird im Normgefüge des privaten Baurechts u.a. in § 640 BGB geregelt. Durch den Vollzug der Bauabnahme wurde das Bauprojekt von der Bauphase in die Nutzungsphase überführt. Hierbei übernimmt der Bauherr das Bauwerk als auch sämtliche Rechte und Pflichten.
Wir übernehmen die zuverlässige und sichere Beratung sowie die professionelle Begleitung der Bauabnahme bei Neubau und Projektentwicklung im Rhein-Main-Gebiet sowie für ausgewählte Projekte deutschlandweit.
Wir garantieren höchste Beratungsqualität:- Umfassende Beratung durch Ingenieure, Sachverständige & Gutachter
- Individuelle, sachliche, fundierte und faktenbasierte Beratung
- Langjährige Erfahrung
Geprüfte Qualität:- Zertifizierte Immobiliengutachter
- Ingenieure für Bau- und Immobilienwirtschaft
- Öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständiger (TAS) für Immobilienbewertung