Verkehrswertgutachten

Rechtssichere und gerichtsfeste Markt- und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für private Zwecke sowie für Gericht, Behörde & Finanzamt in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Koblenz im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit

Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB liefert eine rechtssichere, gerichtsfeste und objektive Bewertung Ihrer Immobilie. Ob Hausverkauf, Scheidung, Erbschaft oder Vermögensübersicht – ein professionelles Verkehrswertgutachten bestimmt den tatsächlichen Marktwert von Häusern, Wohnungen und Grundstücken nach anerkannten Bewertungsverfahren. Als zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO IEC 17024, Ingenieure und Sachverständige für Immobilienbewertung bieten wir eine fundierte, nachvollziehbare Wertermittlung, die auch von Gerichten, Behörden, Banken und dem Finanzamt anerkannt wird.

Rechtssichere, gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

  • Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB
  • Verwendung für Gericht, Behörde und Finanzamt
  • Vollumfassende Wertableitung aus dem Teilmarkt
  • Berücksichtigung sämtlicher wertrelevanter Parameter
  • Feststellung von Immobilienwert und Bauzustand
  • Technische Begutachtung und Beratung vor Ort
  • Zugang zu sämtlichen Gebäudebereichen erforderlich
  • Sämtliche Unterlagen gemäß Checkliste erforderlich
  • Einholung wertrelevanter, behördlicher Auskünfte
  • Moderne Messtechnik: Nässe, Risse, Schadstoffe etc.
  • Kostenschätzung bei Schäden, Mängeln, Sanierungen
  • Zertifizierte Sachverständige, Ingenieure, Gutachter
  • Umfang rd. 50-100 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen
  • Bearbeitungsdauer: i.d.R. 6-12 Wochen ab Begutachtung und Vorlage benötigter Daten
Als Ingenieure, öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige und Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 erstatten wir Marktwertgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB (Vollgutachten) für private und gerichtliche Zwecke u.a. zur Verwendung gegenüber Gericht, Behörde und Finanzamt. Unsere Verkehrswertgutachten werden entsprechend der gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen nach Baugesetzbuch §194 (BauGB) sowie nach der aktuellsten Fassung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstattet.

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Gerne beantworten wir Ihnen sämtliche Fragen zu Verkehrswertgutachten in einem persönlichen Gespräch.

Kontaktieren Sie uns unter 06486 901 76 41
oder mobil unter 0163 465 98 64
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Marktwertgutachten & Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

​Ein Wertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB (Vollgutachten) umfasst die ausführliche Dokumentation sämtlicher Unterlagen sowie die detaillierte Auseinandersetzung mit wertrelevanten Sachverhalten zu einer Immobilie und weist den Immobilienwert bzw. Marktwert mit Stichtagsbezug fundiert und präzise aus. Das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist die umfangreichste sowie aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung bzw. des Immobiliengutachtens zur Feststellung des Immobilienwertes und ist unter anderem bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Behörde und Finanzverwaltung bzw. dem Finanzamt zwingend erforderlich.

Der Verkehrswert wird in §194 BauGB wie folgt beschrieben:
​"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Der Immobilienwert ermittelt sich demnach auf Grundlage der tatsächlichen Eigenschaften und der rechtlichen Gegebenheiten ohne subjektive Eindrücke - dies bedeutet „ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse". Sämtliche wertrelevante Eigenschaften der bewertungsgegenständlichen Immobilie werden begutachtet und ggf. bestehende eventuelle Mängel dokumentiert. Im Anschluss erfolgt die Erstattung des sehr umfangreichen Verkehrswertgutachtens.

Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht, Behörde und dem Finanzamt bzw. der Finanzverwaltung (Finanzbehörde) Bestand und wird häufig auch im Zusammenhang mit Versicherungen und insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten benötigt. Es handelt sich somit um ein rechtssicheres bzw. gerichtsfestes Verkehrswertgutachten zur Feststellung des Immobilienwertes.

Zu folgenden Anlässen wird ein Wertgutachten in Form eines Verkehrswertgutachten durch einen Gutachter zur Feststellung des Immobilienwerts benötigt (Auflistung nicht abschließend):
  • Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
  • Bei Erbschaft und Erbschaftsstreitigkeiten
  • Bei Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Bei Scheidungen mit Rechtsstreit
  • Bei Zwangsversteigerungen
  • Steuerliche Wertermittlung
  • Bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Bei Einlage in das Betriebsvermögen
  • Bei Projektbewertungen
  • Bei Streitfragen zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Zur Vorlage bei Versicherungen
Der Verkehrswert kann zu einem oder mehreren Stichtagen durch einen Gutachter ermittelt werden - dies ist unter anderem bei Vermögensangelegenheiten wie z.B. Erbfolge bzw. Erbschaft, bei Erbengemeinschaften, Scheidungen oder im Falle von Schäden regelmäßig der Fall. Die vorbenannte Auflistung ist als nicht abschließend zu verstehen.

Die Immobilienbewertung und Gutachtenerstattung zur Feststellung des Immobilienwerts im Rahmen eines Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB erfolgt gemäß der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Immobilienwertermittlung erforderlichen Daten gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Verordnung ist bei der Ermittlung der Verkehrswerte im Sinne des § 194 BauGB bzw. des Immobilienwerts sowie bei der Ableitung der notwendigen Daten durch die Gutachterausschüsse zwingend anzuwenden. Als Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts bzw. des Immobilienwertes sieht die ImmoWertV das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren vor. Die angewendeten Wertermittlungsverfahren sind im Rahmen der Immobilienbewertung nach der Immobilienart des Wertermittlungsobjektes unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten sowie der sonstigen Umstände des Einzelfalls insbesondere unter Berücksichtigung der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens ist im Rahmen der Immobilienbewertung bzw. innerhalb des Verkehrswertgutachten stets nachvollziehbar zu begründen.
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Verkehrswertgutachten
im Rhein-Main-Gebiet & deutschlandweit

​Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige, Ingenieure und Gutachter sind wir auf die Erstattung von Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit spezialisiert. Unser regionaler Schwerpunkt konzentriert sich auf unsere Heimatregion zwischen Diez an der Lahn, Limburg an der Lahn, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt am Main, Montabaur, Koblenz und das angrenzende Mittelrheintal sowie das Rhein-Main-Gebiet. Darüber hinaus sind wir deutschlandweit regelmäßig in Köln, Düsseldorf, München, Stuttgart, Hamburg und Berlin tätig.

Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

Als spezialisierte und zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 übernehmen wir die qualifizierte Immobilienbewertung und zuverlässige, sichere, objektive und neutrale Erstattung von Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für private und gerichtliche Zwecke entsprechend der rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben gemäß §194 BauGB (Baugesetzbuch) sowie unter Beachtung der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) im Rhein-Main-Gebiet sowie für ausgewählte Projekte deutschlandweit.

Wir garantieren höchste Beratungsqualität:​
  • Umfassende Beratung durch Ingenieure & Sachverständige
  • Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Individuelle, sachliche, fundierte und faktenbasierte Beratung
  • Spezialisierung auf Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien
  • Anerkannt bei Gerichten, Behörden und Finanzamt
  • Langjährige Erfahrung
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Wissenswertes zu Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB

Vergleichswert-Verfahren
Das Vergleichswertverfahren stellt das Regelverfahren für die Bodenwertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke bzw. im Rahmen der Immobilienbewertung dar und ist generell auch als Methode für die Verkehrswertermittlung bebauter Grundstücke bzw. die Immobilienbewertung geeignet. Bei dem Vergleichswertverfahren handelt es sich um eine statistische Methode der Grundstückswertermittlung bzw. der Immobilienwertermittlung. Der Verkehrswert wird hierbei aus einer ausreichenden Anzahl von Verkaufspreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Sofern genügend geeignete Vergleichspreise für Immobilien vorliegen, führt das Vergleichswertverfahren unmittelbar zum Verkehrswert einer Immobilie, während Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren vor allem bei Ermangelung ebendieser Vergleichspreise in Erwägung gezogen werden.

Ertragswert-Verfahren
Das Ertragswertverfahren wird üblicherweise bei der Immobilienbewertung für die Verkehrswertermittlung von Renditeimmobilien, somit bei Ertragserzielung, angewendet. Klassischer Anwendungsbereich des Ertragswertverfahren sind Mietwohngrundstücke, Gewerbegrundstücke, Investmentimmobilien, Gewerbeimmobilien, Großwohnanlagen bzw. wohnwirtschaftliche Immobilienportfolios und gemischt genutzte Grundstücke bzw. Immobilien.

Sachwert-Verfahren
Das Sachwertverfahren wir im Rahmen der Immobilienbewertung angewendet, wenn sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen als für die Preisbildung maßgeblich darstellt, insbesondere bei eigengenutzten Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften. Beim Sachwertverfahren handelt es sich um ein auf Baukosten basierendes Wertermittlungsverfahren für Immobilien. Der Sachwert für Immobilien setzt sich bei der Immobilienbewertung aus dem "Wert des unbebauten Grundstücks (Grundstückswert) und dem Zeitwert des aufstehenden Gebäudes bzw. der Immobilie (Immobilienwert bzw. Substanzwert) sowie seiner Außenanlagen zusammen.

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  • Begutachtung

    Umfassende technische Begutachtung, Due Diligence und Dokumentation vor Ort für Käufer und Verkäufer.
  • Wertermittlung

    Unsere Immobilienbewertung umfasst die technische und wirtschaftliche Überprüfung von Immobilien im Detail.
  • Beratung

    Persönliche Begutachtungen und umfassende, sachliche und fundierte Beratungen durch Ingenieure und Gutachter.

Persönliche Beratung

Wir beraten ausschließlich persönlich und ermöglichen dadurch höchste Sicherheit und Transparenz. Wir setzen unseren Sachverstand und unser Fachkompetenz ein um fundierte immobilienwirtschaftliche und technische Entscheidungen zu ermöglichen. Dabei beachten wir ausnahmslos die deutsche Sachverständigenordnung (DIHK) sowie die ethischen Berufsgrundsätze als Ingenieure, Sachverständige und Gutachter.

Beauftragung & Ablauf

1. Beratung

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir den Auftragsanlass und definieren den individuellen Leistungsumfang.

2. Vertrag

Die gemeinsam abgestimmten Rahmenbedingungen werden vereinbart und als Grundlage schriftlich in unserem Sachverständigen-Vertrag festgehalten.

Gutachten & Beratung

Es erfolgt die Terminierung des Begutachtungstermins vor Ort. Im Anschluss erstatten wir das beauftragte Gutachten und übernehmen die Beratung.
5,0

Exzellent

Basierend auf 33 Bewertungen

Unsere Referenzen

  • Markus

    vor 2 Wochen

    Umfangreiches Gutachten, sehr schnell bearbeitet.Danke dafür!
  • Sandra Schellenberg

    vor 2 Wochen

    Herr Abels ist ein sehr kompetenter Gutachter, steht immer mit Rat und Tat zur Verfügung. Nur zu empfehlen.
  • F M

    vor 3 Monaten

    Wir haben sogar ein ausfürliches Erstgespräch an einen Sonntag erhalten! Super freundlich, äußerst kompetent, nächsten Schritte sauber erklärt, offene und sehr faire Preise.Vielen Dank nochmals Herr Abels für Ihre Hilfe
  • Monique Witte

    vor 3 Monaten

    Volle Punktzahl ohne wenn und aber. Vom 1. Telefonkontakt wussten wir, dass wir gut aufgehoben sind. Schnelle Reaktionszeiten, fachlich unglaublich gut. Ehrliche Einschätzungen (bei der Bauendabnahme), sehr angenehme, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Uneingeschränkte Empfehlu…
  • P L

    vor 5 Monaten

    Auch nach zwei Monaten nach erfolgter Begutachtung sind wir äußerst zufrieden. Kontaktaufnahme war online, es wurde sehr schnell persönlich, weil Herr Abels sehr transparent seine Leistungen vorstellt. Während der gesamten Begutachtung ist Herr Abels telefonisch immer erreic…
  • Wolfgang M.

    vor 5 Monaten

    Ich habe Herrn Abels für einen Verkauf eines geerbten Hauses mit einem Wertgutachten sowie einer Beratung für den Verkauf beauftragt. Herr Abels war jederzeit für uns als Erbengemeinschaft erreichbar und konnte uns sehr schnell einen Termin für die Begutachtung anbieten. Auc…
  • Claudia Hess

    vor 5 Monaten

    Ich kann mich nur den anderen guten Bewertungen anschließen: Herr Abels hat mich beim Verkauf meiner Immobilie insbesondere bei der Preisfindung unterstützt und vom ersten Telefonat an einen sehr kompetenten und bemühten Eindruck gemacht. Er nimmt sich Zeit für alle Fragen, …
  • Alicia Leick

    vor 6 Monaten

    Wir haben uns bei Herrn Abels von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Er ist äußerst kompetent, immer erreichbar und absolut zuverlässig. Besonders geschätzt haben wir, dass er sich jederzeit die Zeit genommen hat, unsere Fragen verständlich und geduldig zu beantworten. K…

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