Qualifizierte Kurzgutachten

Immobilienwert und Bauzustand präzise feststellen bei Ankauf oder Verkauf von Immobilien, bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Übertragung etc. in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Koblenz, im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit

Ein qualifiziertes Kurzgutachten zur Immobilienbewertung und Bauzustandsfeststellung durch spezialisierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ist die ideale Lösung, um den aktuellen Marktwert und Bauzustand einer Immobilie zuverlässig zu bestimmen. Ob Hausverkauf, Kaufentscheidung oder Vermögensübersicht – ein professionelles Kurzgutachten für Immobilien liefert eine nachvollziehbare Wertermittlung durch und als zertifizierten Sachverständigen. Im Vergleich zum Verkehrswertgutachten erhalten Eigentümer eine kompakte Immobilienbewertung mit hoher Aussagekraft und geringeren Kosten.

Feststellung von Immobilienwert und Bauzustand

Kurzgutachten durch zertifizierte Immobiliengutachter gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

  • Feststellung von Immobilienwert & Bauzustand
  • Technische Begutachtung und Beratung vor Ort
  • Einsatz moderner Messtechnik zur Immobilienbewertung
  • Feuchtigkeitsmessung, Rissanalyse, Schadstoffmessung etc.
  • Kostenschätzung bei Schäden, Mängeln und Sanierung
  • Zertifizierte Sachverständige & Ingenieure
  • Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Umfang Kurzgutachten: rd. 30 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen
  • Bearbeitungsdauer: 5-7 Werktage ab Begutachtung und Vorlage erforderlicher Daten
Als Ingenieure, Sachverständige und Gutachter erstatten wir qualifizierte Kurzgutachten zu individuellen Fragestellung rund um das Thema Immobilie. Unsere qualifizierten Kurzgutachten sind für die meisten Bewertungsanlässe geeignet. Unsere Kurzgutachten und Wertgutachten bieten wir in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Montabaur, Koblenz sowie im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit an.

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Gerne beantworten wir Ihnen sämtliche Fragen zu qualifizierten Kurzgutachten in einem persönlichen Gespräch.

Kontaktieren Sie uns unter 06486 901 76 41
oder mobil unter 0163 465 98 64
Zertifizierter Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 Nicolai S. Abels M.Eng Sachverständiger für Immobilienbewertung Verkehrswertgutachten Kurzgutachten Wertindikaton gutachterliche Stellungnahme im Rhein-Main-Gebiet Frankfurt Wiesbaden Mainz Offenbach Idstein Bad Camberg Limburg an der Lahn Diez Montabaur Höhr-Grenzhausen Koblenz Neuwied Bendorf Mülheim-Kärlich Bingen Mayen Boppard Vallendar Gießen Siegen Wetzlar Oberursel Bad Homburg Kronberg Königstein Bad Vilbel Usinen Bad Nauheim Aschaffenburg Dietzenbach Hanau Darmstadt Pfungstadt Hochheim Hofheim

Qualifiziertes Kurzgutachten für Immobilien – Schnelle und fundierte Immobilienbewertung durch zertifizierte Immobiliengutachter

Qualifiziertes Kurzgutachten für Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Spezialimmobilien

Nicht jede Immobilienbewertung erfordert die Erstellung eines umfassenden Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. In vielen Fällen genügt ein qualifiziertes Kurzgutachten, um den aktuellen Immobilienwert zu bestimmen oder eine konkrete immobilienwirtschaftliche oder technische Fragestellung fachgerecht zu beurteilen.

Als Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen wir qualifizierte Kurzgutachten für Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und komplexe Spezialimmobilien. Unsere Kurzgutachten – auch als Wertgutachten, Wertindikation oder gutachterliche Stellungnahme bezeichnet – bieten eine fundierte und wirtschaftliche Alternative zum vollständigen Verkehrswertgutachten, wenn keine umfassende gerichtliche oder behördliche Verwendbarkeit erforderlich ist.

Was ist ein qualifiziertes Kurzgutachten?

Ein qualifiziertes Kurzgutachten dient der überschlägigen, jedoch fachlich fundierten Ermittlung eines Immobilienwertes oder der gutachterlichen Beurteilung eines konkreten Sachverhalts. Im Gegensatz zu einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten konzentriert sich das Kurzgutachten auf die wesentlichen wertbeeinflussenden Faktoren der Immobilie.

Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen sowie der im Rahmen der Objektbesichtigung gewonnenen Erkenntnisse. Umfangreiche Anlagen, detaillierte Erläuterungen der Wertermittlung, vollständige Dokumentationen oder Recherchen in öffentlichen Registern sind regelmäßig nicht Bestandteil eines qualifizierten Kurzgutachtens, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt werden.

Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB enthält eine vollständige und umfassend begründete Wertermittlung einschließlich ausführlicher Marktanalyse, Dokumentation, rechtlicher und technischer Prüfung sowie umfangreicher Anlagen. Es eignet sich insbesondere für gerichtliche Verfahren, Behörden, Finanzämter oder streitige Auseinandersetzungen.

Das qualifizierte Kurzgutachten beschränkt sich dagegen auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und stellt den Immobilienwert oder eine fachliche Einschätzung in komprimierter Form dar. Es ersetzt kein vollständiges Verkehrswertgutachten und weist regelmäßig einen indikativen Marktwert zum Bewertungsstichtag aus.

Wann ist ein qualifiziertes Kurzgutachten sinnvoll?

Ein qualifiziertes Kurzgutachten empfiehlt sich insbesondere dann, wenn kurzfristig eine zuverlässige Werteinschätzung oder eine fachliche Stellungnahme benötigt wird und kein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Kaufpreisprüfung
  • Verkaufsberatung
  • Vermögensübersichten
  • Erbschaften ohne streitige Auseinandersetzung
  • Schenkungen
  • Vermögensübertragungen
  • Scheidungen ohne gerichtliche Streitigkeiten
  • Immobilieninvestitionen
  • Projektentwicklungen
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Plausibilisierung bestehender Immobilienbewertungen
  • Einschätzung von Bauschäden oder Baumängeln
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • interne Unternehmensbewertungen
Inhalt eines qualifizierten Kurzgutachtens

Unsere qualifizierten Kurzgutachten enthalten – abhängig vom jeweiligen Bewertungsauftrag – insbesondere:
  • Objektbeschreibung
  • Lageanalyse
  • Zustandsbewertung
  • Berücksichtigung wesentlicher Schäden und Mängel
  • Bewertung relevanter Rechte und Belastungen, soweit bekannt
  • Marktanalyse
  • nachvollziehbare Wertermittlung
  • indikativer Marktwert zum Bewertungsstichtag
  • gutachterliche Stellungnahme zu spezifischen Fragestellungen
  • zusammenfassende Bewertung und Handlungsempfehlung
Durch die kompakte Darstellung erhalten Auftraggeber innerhalb kurzer Zeit eine belastbare Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen.

Für wen eignet sich ein qualifiziertes Kurzgutachten?

Unsere Kurzgutachten richten sich insbesondere an:
  • private Immobilieneigentümer
  • Immobilienkäufer
  • Immobilienverkäufer
  • Kapitalanleger
  • Projektentwickler
  • Unternehmen
  • Family Offices
  • Immobilieninvestoren
  • Erbengemeinschaften
  • Nachlasspfleger
  • Betreuer
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
Auch zur Plausibilisierung bestehender Immobilienbewertungen oder als Entscheidungshilfe im Rahmen von An- und Verkaufsprozessen stellt ein qualifiziertes Kurzgutachten eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar.

Wann sollte stattdessen ein Verkehrswertgutachten erstellt werden?

Soll das Gutachten gegenüber Gerichten, Behörden, Finanzämtern oder anderen öffentlichen Stellen als umfassender Nachweis dienen oder ist eine streitige rechtliche Auseinandersetzung absehbar, empfiehlt sich in der Regel die Erstellung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Dieses bietet aufgrund seines deutlich größeren Prüfungs- und Dokumentationsumfangs eine umfassendere Grundlage für die jeweilige Verwendung.

Wir beraten Sie gerne, welche Gutachtenart für Ihren individuellen Bewertungsanlass die geeignete Lösung darstellt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Als Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 stehen wir für höchste fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit und Objektivität. Unsere qualifizierten Kurzgutachten überzeugen durch:
  • schnelle Bearbeitungszeiten
  • wirtschaftliche Kostenstruktur
  • nachvollziehbare Immobilienbewertung
  • fundierte Wertermittlung
  • hohe fachliche Qualität
  • unabhängige Begutachtung
  • langjährige Erfahrung in der Immobilienbewertung
  • Spezialisierung auf Wohnimmobilien sowie komplexe Gewerbe- und Spezialimmobilien
  • bundesweite und europaweite Tätigkeit
Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Spezialimmobilie – wir liefern Ihnen eine fundierte und nachvollziehbare Bewertung als verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Nicolai S. Abels - Ihr Immobiliengutachter

Master of Engineering (M.Eng)

Inhaber, Ingenieur, Immobiliengutachter HypZert F und von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten

Wir sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt. Unsere rechtssicheren Gutachten sind bei Gericht, Behörde und Finanzamt anerkannt.

Wir übernehmen die zuverlässige und sichere Beratung sowie die qualifizierte Immobilienbewertung und Erstattung qualitativer Immobiliengutachten für private und außergerichtliche Zwecke im Rhein-Main-Gebiet sowie für ausgewählte Projekte deutschlandweit.

Wir garantieren höchste Beratungsqualität:​
  • Individuelle, sachliche, fundierte und faktenbasierte Beratung
  • Spezialisierung auf Wohn, Gewerbe- und Spezialimmobilien
  • Umfassende Beratung durch Ingenieure & Sachverständige
  • Zertifiziert und akkreditiert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Anerkannt bei Gericht, Behörde und Finanzamt
  • Langjährige Erfahrung
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Wissenswertes zu qualifizierten Kurzgutachten

​​​​Was beinhaltet ein Kurzgutachten?

Unsere qualifizierten Kurzgutachten für Immobilien umfassen rd. 30 DIN A4 Seiten nebst Anlagen wie einer Fotodokumentation. Ferner beinhaltet es eine genaue Beschreibung der bewertungsgegenständlichen Immobilie sowie die Ausweisung der Verfahrenswerte bzw. des festgestellten Immobilienwerts im Rahmen der Immobilienbewertung durch uns als Gutachter und Sachverständige.

Bei der Wertermittlung der Verfahrenswerte bzw. des Immobilienwerts weisen unsere qualifizierten Kurzgutachten die Besonderheit auf, dass bereits sämtliche wichtigen und für ein Verkehrswertgutachten relevanten Daten aufgenommen werden. So erfolgt bereits eine vollständige technische Begutachtung mit Immobilienaufnahme. Diese technische Begutachtung im Rahmen der Immobilienbewertung stellt ebenfalls die Grundlage für ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB dar.

Der Verfahrenswert bzw. Immobilienwert wird auch in unseren qualifizierten Kurzgutachten über die Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV, dem Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und/oder Ertragswertverfahren abgebildet, sodass auch der indikative Immobilienwert nahezu auf dem Niveau eines Verkehrswertes bzw. Verkehrswertgutachtens ausgewiesen werden kann. Aufgrund der inhaltlichen Limitierung eines qualifizierten Kurzgutachten, gibt es marginale Wertverschiebungen im direkten Vergleich zu einem vollumfassenden Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, welches wesentlich umfangreicher und präziser ist (rd. 50 bis 100 DIN-A4-Seiten).

Bei unseren qualifizierten Kurzgutachten erfolgt zudem bereits eine vollumfassende Objektaufnahme bzw. Immobiliendokumentation nebst Erfassung von Schäden, Mängeln, Instandsetzungserfordernissen, erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen und Besonderheiten, sodass auch eine Kostenschätzung zur Beseitigung von Schäden und Mängeln integrativer Bestandteil unserer qualifizierten Kurzgutachten ist. Die hierdurch erreichte Präzision unserer qualifizierten Kurzgutachten ermöglicht bereits eine vollumfassende Verteidigung und wird daher regelmäßig durch Gericht und die Finanzamt anerkannt. Wichtig ist hierbei jedoch zu beachten, dass grundsätzlich für Gericht und Finanzamt nahezu immer ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für Immobilien erforderlich ist. Nur in Ausnahmefällen wird explizit durch das Gericht oder das Finanzamt ein stark limitiertes Kurzgutachten für Immobilien zur Feststellung des Immobilienwerts gefordert. Sollte dies explizit durch ein Gericht oder das Finanzamt gewünscht werden, so ist dies durch das Gericht oder das Finanzamt in schriftlicher Form zu bestätigen, sodass entsprechende Rechtssicherheit zwecks der Verwendbarkeit und späteren Anerkennung eines qualifizierten Kurzgutachten zur Feststellung des Immobilienwertes gegeben ist.

In unseren qualifizierten Kurzgutachten zur Feststellung des Immobilienwertes für Immobilien wird objektspezifisch sowohl das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und/oder das Vergleichswertverfahren nach Möglichkeit in redundanter Form angewendet. Hierdurch wird eine möglichst genaue Wertermittlung des Immobilienwertes erreicht. Auch der Bodenwert bzw. der Grundstückswert wird im Rahmen der Immobilienbewertung explizit ermittelt bzw. berücksichtigt und wird auf das Bewertungsobjekt, das Grundstück bzw. die gegenständliche Immobilie individuell angepasst. Bei der Immobilienbewertung von Eigentumswohnungen werden neben den üblichen wertrelevanten Unterlagen zusätzlich die Protokolle der Eigentümerversammlungen nebst Rückstellungsbildungen, Teilungserklärungen und Erwerbsverträge berücksichtigt um den Wohnungswert bzw. Immobilienwert fundiert und präzise ermitteln zu können.

Qualifiziertes Kurzgutachten:
  • Neutrale und objektive Wertermittlung des Immobilienwerts
  • Neutrale und objektive Feststellung des Bauzustands
  • Technische Begutachtung und Beratung vor Ort (Dauer 1-2 Stunden)
  • Einsatz moderner Messtechnik zur Immobilienbewertung
  • Feuchtigkeitsmessung, Rissanalyse, Schadstoffmessung etc.
  • Kostenschätzung bei Schäden, Mängeln oder Sanierungen
  • Bewertung durch einen öffentlich-rechtlich zertifizierten Sachverständigen
  • Umfang der Immobilienwertermittlung: rd. 30 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen
  • Dauer: 5-7 Werktage ab Begutachtung und Vorlage erforderlicher Daten
Vorteile qualifiziertes Kurzgutachten
  • Alle wichtigen Informationen zu einer Immobilie
  • Feststellung des Immobilienwerts auf rd. 30 DIN A4-Seiten
  • Vollständige Ausweisung des Immobilienwerts
  • Kostenschätzung und Fotodokumentation der Immobilie
  • Bei Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Bei Schenkung, Scheidung, Erbschaft, Erbengemeinschaft
  • Bei Klärungen vor Rechtsverfahren etc.
  • Sicherheit und Transparenz über den Immobilienwert
  • Sicherheit und Transparenz über den Immobilienzustand bzw. Bauzustand
  • Persönliche Beratung durch Sachverständige, Gutachter und Ingenieure
  • Keine Delegation an Dritte - Qualitätssicherung
  • Unabhängige, objektive und neutrale Immobilienbewertung
  • Schriftliche Dokumentation zur Immobilie und zum Immobilienwert
  • Schriftliche Dokumentation zum Immobilienzustand bzw. Bauzustand
Zweck und Anlass eines qualifizierten Kurzgutachten
  • Fachlich qualifizierte, unabhängige, objektive und neutrale Wertermittlung
  • Feststellung des Immobilienwert durch Gutachter und Sachverständige
  • Private und außergerichtliche Verwertbarkeit des Wertgutachten
  • Gutachten in Form eines Kurzgutachten bzw. Wertgutachten
  • Verwendbar wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist
  • Verwendung vornehmlich zu privaten und außergerichtlichen Zwecken
  • Geeignet bei Kauf, Verkauf, Schenkung, Übertragung, Scheidung, Erbschaft
  • Verwendbar für Betreuung und Klärung von Streitfragen etc.
  • Grundlage für sachliche Verhandlungen
  • Frühzeitige Erkennung von Anomalien wie Schäden, Mängel, Abweichungen
  • In Ausnahmefällen für Gericht, Behörde und Finanzamt (Finanzbehörde)*
*schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle erforderlich

Verwendungszweck eines qualifizierten Kurzgutachten
  • Schenkung
  • Scheidung
  • Erbschaft / Erbfall
  • Erbengemeinschaften
  • Schadenfälle / Versicherung
  • Klärung von Streitfragen (außergerichtlich)
  • Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Grundlage für sachliche Verhandlungen
  • Finanzierungen und Prolongationen
  • Sanierung und Modernisierung etc.
  • in Ausnahmefällen für Gericht und Finanzamt
Sie möchten ein qualifiziertes Kurzgutachten erstellen lassen?

Kontaktieren Sie uns unter 06486 901 76 41
oder mobil unter 0163 465 98 64
Kurzgutachten durch zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO IEC 17024 für Immobilienbewertung in Diez Limburg Wiesbaden Mainz Frankfurt Offenbach Hanau Idstein Taunusstein Bad Camberg Montabaur Koblenz und im Rhein-Main-Gebiet

Qualifizierte Kurzgutachten im Rhein-Main-Gebiet & deutschlandweit

​Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige, Ingenieure und Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir auf qualifizierte Kurzgutachten im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit spezialisiert. Unser regionaler Schwerpunkt konzentriert sich auf unsere Heimatregion im Rhein-Main-Gebiet.

Als zertifizierter Immobiliengutachter erstatten wir regelmäßig qualifizierte Kurzgutachten in Limburg an der Lahn, Idstein, Diez an der Lahn, Katzenelnbogen, Hahnstätten, Nastätten, Aarbergen, Hünstetten, Bad Schwalbach, Taunusstein, Weilburg, Bad Camberg, Selters, Rüdesheim, Königstein, Kronberg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt am Main, Eschborn, Kelsterbach, Bad Vilbel, Bad Nauheim, Höhr-Grenzhausen, Koblenz, Lahnstein, Bad Ems, Nassau, Boppard, Bingen am Rhein, Ingelheim, Montabaur, Wetzlar, Gießen, Siegen sowie deutschlandweit, beispielsweise in Köln, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, München und Berlin.
  • Begutachtung

    Umfassende technische Begutachtung, Due Diligence und Dokumentation vor Ort für Käufer und Verkäufer.
  • Wertermittlung

    Unsere Immobilienbewertung umfasst die technische und wirtschaftliche Überprüfung von Immobilien im Detail.
  • Beratung

    Persönliche Begutachtungen und umfassende, sachliche und fundierte Beratungen durch Ingenieure und Gutachter.

Persönliche Beratung

Wir beraten ausschließlich persönlich und ermöglichen dadurch höchste Sicherheit und Transparenz. Wir setzen unseren Sachverstand und unser Fachkompetenz ein um fundierte immobilienwirtschaftliche und technische Entscheidungen zu ermöglichen. Dabei beachten wir ausnahmslos die deutsche Sachverständigenordnung (DIHK) sowie die ethischen Berufsgrundsätze als Ingenieure, Sachverständige und Gutachter.

Beauftragung & Ablauf

1. Beratung

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir den Auftragsanlass und definieren den individuellen Leistungsumfang.

2. Vertrag

Die gemeinsam abgestimmten Rahmenbedingungen werden vereinbart und als Grundlage schriftlich in unserem Sachverständigen-Vertrag festgehalten.

Gutachten & Beratung

Es erfolgt die Terminierung des Begutachtungstermins vor Ort. Im Anschluss erstatten wir das beauftragte Gutachten und übernehmen die Beratung.
5,0

Exzellent

Basierend auf 33 Bewertungen

Unsere Referenzen

  • Markus

    vor 2 Wochen

    Umfangreiches Gutachten, sehr schnell bearbeitet.Danke dafür!
  • Sandra Schellenberg

    vor 2 Wochen

    Herr Abels ist ein sehr kompetenter Gutachter, steht immer mit Rat und Tat zur Verfügung. Nur zu empfehlen.
  • F M

    vor 3 Monaten

    Wir haben sogar ein ausfürliches Erstgespräch an einen Sonntag erhalten! Super freundlich, äußerst kompetent, nächsten Schritte sauber erklärt, offene und sehr faire Preise.Vielen Dank nochmals Herr Abels für Ihre Hilfe
  • Monique Witte

    vor 3 Monaten

    Volle Punktzahl ohne wenn und aber. Vom 1. Telefonkontakt wussten wir, dass wir gut aufgehoben sind. Schnelle Reaktionszeiten, fachlich unglaublich gut. Ehrliche Einschätzungen (bei der Bauendabnahme), sehr angenehme, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Uneingeschränkte Empfehlu…
  • P L

    vor 5 Monaten

    Auch nach zwei Monaten nach erfolgter Begutachtung sind wir äußerst zufrieden. Kontaktaufnahme war online, es wurde sehr schnell persönlich, weil Herr Abels sehr transparent seine Leistungen vorstellt. Während der gesamten Begutachtung ist Herr Abels telefonisch immer erreic…
  • Wolfgang M.

    vor 5 Monaten

    Ich habe Herrn Abels für einen Verkauf eines geerbten Hauses mit einem Wertgutachten sowie einer Beratung für den Verkauf beauftragt. Herr Abels war jederzeit für uns als Erbengemeinschaft erreichbar und konnte uns sehr schnell einen Termin für die Begutachtung anbieten. Auc…
  • Claudia Hess

    vor 5 Monaten

    Ich kann mich nur den anderen guten Bewertungen anschließen: Herr Abels hat mich beim Verkauf meiner Immobilie insbesondere bei der Preisfindung unterstützt und vom ersten Telefonat an einen sehr kompetenten und bemühten Eindruck gemacht. Er nimmt sich Zeit für alle Fragen, …
  • Alicia Leick

    vor 6 Monaten

    Wir haben uns bei Herrn Abels von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Er ist äußerst kompetent, immer erreichbar und absolut zuverlässig. Besonders geschätzt haben wir, dass er sich jederzeit die Zeit genommen hat, unsere Fragen verständlich und geduldig zu beantworten. K…

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