Gutachten

Zertifizierter Immobiliengutachter in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Koblenz, im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit

Ein professionelles Immobiliengutachten durch uns als zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert und Zustand von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.

Ob Kurzgutachten für eine kompakte Marktwerteinschätzung, ein rechtssicheres und gerichtsfestes Verkehrswertgutachten oder eine umfassende Portfoliobewertung für mehrere Immobilien – ein fundiertes Immobiliengutachten liefert Eigentümern, Käufern und Investoren eine verlässliche Grundlage für Verkauf, Kauf, Finanzierung oder Vermögensplanung.

Rechtssichere und gerichtfeste Gutachten

Qualifizierte Immobiliengutachten - anerkannt bei Gericht, Behörde und Finanzamt

Als zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, Ingenieure und öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige sind wir auf die professionelle Immobilienbewertung bzw. die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten als auch Rechten und Belastungen im Form von Gutachten spezialisiert. Darüber hinaus erbringen wir als qualifizierte Immobilienberatungen zu sämtlichen wirtschaftlichen und technischen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien, insbesondere beim Ankauf und Verkauf von Immobilien durch eine professionelle Kaufberatung und Due Diligence in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Montabaur, Koblenz sowie im gesamten Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit.

Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung von Immobilien, welche durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Fachkenntnisse einen Verkehrswert bzw. Marktwert für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilien) sowie grundstücksgleiche Rechte zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.

Wir übernehmen die zuverlässige und sichere Beratung sowie die qualifizierte Immobilienbewertung und Erstattung qualitativer Immobiliengutachten im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit.

Wir garantieren höchste Beratungsqualität:​
  • Umfassende Beratung durch Ingenieure & Sachverständige
  • Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Individuelle, sachliche, fundierte und faktenbasierte Beratung
  • Anerkannt bei Gericht, Behörde und Finanzamt
  • Langjährige Erfahrung
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Gerne beantworten Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

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Professionelle Immobiliengutachten und Immobilienbewertung durch zertifizierte Immobiliengutachter und Ingenieure nach DIN EN ISO IEC 17024 für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Limburg Wiesbaden Mainz Frankfurt Montabaur Koblenz und im Rhein-Main-Gebiet

Qualifizierte Immobiliengutachten

Immobilienbewertung durch zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Eine qualifizierte Immobilienbewertung durch uns als zertifizierte Immobiliengutachter wird zu folgenden Zwecken benötigt (nicht abschließende Auflistung):
  • Ankauf und Verkauf von Immobilien
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Erbe, Erbschaft, Pflichtteil und Erbengemeinschaften
  • Schenkung, Übertragung, Vermögensregelung
  • Verwertung und Zwangsversteigerung
  • Finanzierung und Beleihung (Beleihungswert)
  • Bilanzierung und Rechnungslegung
  • Immobilien als Finanzinvestition IAS 40
  • Besteuerung von Immobilien
  • Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
  • Restnutzungsdauergutachten (§7 Abs. 4 Satz 2 EStG)
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (198 BewG)
  • Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff. BewG)
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff. BewG)
  • Versicherungswert (Neuherstellungswert)
  • Mieterhöhungsverfahren (§ 558 BGB)
Von besonderer Bedeutung ist die Qualifikation als Sachverständiger und Gutachter im Rahmen der Immobilienbewertung.

Die Immobilienbewertung wird durch qualifizierte Sachverständige und Immobiliengutachter für Grundstücksbewertung durchgeführt. Die Bezeichnung „Sachverständige/-r“ bzw. „Gutachter/-in“ ist in Deutschland nicht geschützt. Bei der Beauftragung von Sachverständigenleistungen ist daher im Besonderen auf die Qualifikation zu achten. Insbesondere zertifizierte Sachverständige und Gutachter werden auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und sind öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt.

Grundsätzlich wird von einem Gutachter bzw. Sachverständigen erwartet, dass er
  • über mehrjährige Berufserfahrung verfügt,
  • über überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse verfügt,
  • Gutachten erstellen kann,
  • in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt,
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.
Gutachter und Sachverständige haben üblicherweise eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessungsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bauökonomie, Immobilienmanagement, Immobilienökonomie, Stadtplanung, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Geographie und eine mehrjährige Berufserfahrung mit Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung.
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Immobiliengutachten im Rhein-Main-Gebiet & deutschlandweit

​Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige, Ingenieure und Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir auf die Erstattung professioneller Immobiliengutachten in Form von qualifizierten Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit spezialisiert. Unser regionaler Schwerpunkt konzentriert sich auf unsere Heimatregion zwischen Diez an der Lahn, Limburg an der Lahn, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt am Main, Montabaur, Koblenz und das angrenzende Mittelrheintal sowie das Rhein-Main-Gebiet. Darüber hinaus sind wir regelmäßig deutschlandweit tätig wie z.B. in Köln, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, München und Berlin.

Wissenswertes zu Immobiliengutachten

Ziel der Immobilienbewertung durch Gutachter ist je nach Verwendungszweck die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des § 194 BauGB oder des finanzwirtschaftlichen Beleihungswertes gemäß BelWertV bzw. PfandBG. Dafür werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren sowie Spezialverfahren verwendet. Es handelt sich hierbei explizit um die nachfolgenden Verfahren:

Normierte deutsche Wertermittlungsverfahren

Vergleichswert-Verfahren

Beim Vergleichswertverfahren sind geeignete Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, welche aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (sogenannte Vergleichsgrundstücke). Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere der Bewertung unbebauter Grundstücke (Baugrundstücke) und von Eigentumswohnungen bzw. Wohnungs- und Teileigentum. Voraussetzung für die Anwendung dieses Wertermittlungsverfahren ist, dass eine ausreichende Anzahl von Vergleichsobjekten gegeben ist. Unterschiede in der Grundstückbeschaffenheit der Vergleichsobjekte werden verfahrenstechnisch ausgeglichen. Je spezieller eine Immobilie hierbei ist, desto weniger ist das Vergleichswertverfahren für die Wertermittlung geeignet.

Ertragswert-Verfahren

Bei der Anwendung des Ertragswertverfahren ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäude) getrennt vom Bodenwert auf Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Der Bodenwert wird hierbei über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Zur Bewertung der baulichen Anlagen bzw. der Gebäude wird der Zustand und die Restnutzungsdauer analysiert und bewertet. Weiterhin werden alternative Verwendungsmöglichkeiten, die sogenannte Drittverwendungsfähigkeit bewertet, sodass das wirtschaftliche Potential im Rahmen der Bewertung bzw. der Wertermittlung berücksichtigt wird. Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Immobilien zur Anwendung, wenn die Ertragserzielung bzw. die Vermietbarkeit / Verpachtbarkeit vordergründig ist. Es handelt sich somit vorwiegend im Immobilien die als Immobilieninvestment gehalten werden. Dies betrifft insbesondere Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten, Wohn- und Geschäftshäuser insbesondere Zinshäuser als auch Gewerbeobjekte jeder Art sowie Betreiberimmobilien wie Hotels, Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Flughäfen, Freizeitimmobilien sowie Spezialimmobilien wie beispielsweise Kraftwerke, Energieparks, Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen etc.

Sachwert-Verfahren


Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen sowie der Wert der sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach den Normalherstellungskosten oder sonstigen qualifizierten Kennwerten zu ermitteln. Der Bodenwert wird im Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Sachwertverfahren wird vorwiegend bei eigengenutzten Immobilien angewendet wie bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern sowie auch Eigentumswohnungen bzw. Wohnungseigentum. Der Sachwert wird darüber hinaus in marktbereinigter Form ermittelt, um zu einem regionalmarktkonformen Ergebnis zu gelangen.

Anwendung

Für die drei vorbenannten Wertermittlungsverfahren ist insbesondere die in Deutschland relevante Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zu beachten. In Abhängigkeit von Verwendungszweck und der Zielsetzung der Immobilienbewertung ist eine Vielzahl weiterer rechtlicher Grundlagen durch den Gutachter zu beachten.


Finanzwirtschaftliche Sonderverfahren


Beleihungswert-Ermittlung

Der Beleihungswert stellt denjenigen Wert dar, den ein Kreditgeber für eine Kreditsicherheit (Immobilien, Wertpapiere, Mobilien, aber auch Rechte, z.B. Erbbaurechte) ermittelt, welche beliehen werden soll. Hierbei ist die Wertermittlung durch den Gutachter auf den während der Kreditlaufzeit erzielbaren Wiederverkaufswert (Sicherungswert) ausgerichtet. Mit dem Beleihungswert wird somit die maximale Kredithöhe festgelegt, wobei mögliche Wertschwankungen durch den Gutachter mit einem Risikoabschlag berücksichtigt werden.

Der Beleihungswert ist gegenüber dem Verkehrswert ein eigenständiger Wert, welcher einen nachhaltigen Wert über den jeweiligen Bewertungsstichtag hinaus abbildet. Im Vergleich zum Verkehrswert (stichtagsbezogen), bildet der Beleihungswert die Grundlage einer nachhaltigen Absicherung über die gesamte Dauer einer Beleihung (Kreditprozess).

Der Beleihungswert ist der Wert, welcher einem bestimmten Beleihungsgegenstand (Immobilie) durch einen Kreditgeber als Kreditsicherheit zugewiesen wird. Durch den Beleihungswert wird die Höhe eines Kredits begrenzt. Der Beleihungswert von Immobilien ist als zeitraumbezogener Sicherheitenwert unabhängig vom Konjunkturverlauf. Er umfasst ausschließlich die nachhaltigen und langfristigen Eigenschaften einer Immobilie und ist die vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe zur Beleihung einer Immobilie oder eines Immobilieninvestments. Der Beleihungswert entspricht dabei dem Wert, der bei einem späteren freihändigen Verkauf unter marktüblichen Umständen jederzeit erzielt werden kann. Beim Beleihungswert werden ausschließlich die dauernden und zukunftssicheren Eigenschaften des Grundstücks bzw. der Immobilie und der Erträge berücksichtigt, die jeder Besitzer bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielen kann.

Nicht normierte und internationale Wertermittlungs-Verfahren


Residualwert-Verfahren

Das Residualwertverfahren bzw. die sogenannte Investorenmethode oder auch Bauträgermethode ist ein Variante der Immobilienbewertung zur Ermittlung des maximalen Grundstückskaufpreises im Rahmen von Projektentwicklungen bzw. Neubauvorhaben. Das Wertermittlungsverfahren wird dann durch Gutachter angewendet, wenn ein Investor den maximal möglichen bzw. wirtschaftlich tragbaren Grundstückskaufpreis ermitteln möchte, um eine Projektentwicklung wirtschaftlich zu realisieren.

Hierbei wird zunächst durch den Gutachter der vorläufige Verkehrswert der fiktiv fertiggestellten Immobilie bzw. Projektentwicklung ermittelt. Anschließend werden die für die Realisierung der Projektentwicklung bzw. Baumaßnahme notwendigen Kosten einschließlich der Zwischen- und Fi­nan­zie­rungs­kosten sowie sonstigen Kosten abgezogen. Es ergibt sich sodann im Ergebnis der verbleibende, wirtschaftlich maximal tragfähige Grundstückswert (Bodenwert).

Maßgeblich relevante Kennwerte sind der Verkaufspreis sowie das Mietpotential zur Verfizierung des Verkehrswertes, der Baukosten, des Bauträgergewinns (Marge), der Finanzierungskosten sowie der sonstigen Kostenansätze. Der ermittelte Verfahrenswert wird darüber hinaus über die voraussichtliche Wartezeit bis zur Realisierung des Projektes finanzmathematisch diskontiert bzw. abgezinst.

Discounted-Cashflow-Verfahren bzw. Methode (DCF)

Der Discounted Cash-Flow (DCF) oder auch der sogenannte abgezinste Zahlungsstrom definiert ein investitionstheoretisches Verfahren zur Wertermittlung insbesondere von Investmentprojekten bzw. Investitionsprojekten bzw. der Unternehmensbewertung und der Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien und Immobilieninvestments. Das Wertermittlungsverfahren baut hierbei auf dem finanzmathematischen Modell der Abzinsung (discounting) von Zahlungsströmen (cash-flow) zur Ermittlung des sogenannten Kapitalwerts (capital value) auf.

Die DCF-Verfahren basieren im Wesentlichen auf den zukünftigen Zahlungsüberschüssen (Zahlungsstrom bzw. cash-flow) einer Unternehmensplanung (business plan) sowie einer Diskontierung von Kapitalkosten jeweils bezogen auf den Bewertungsstichtag. Hierbei werden insbesondere zu zahlende Steuern (z. B. Körperschaftssteuer, Einkommensteuer etc.) in der Bewertung berücksichtigt. Der hierdurch festgestellte Barwert bzw. Kapitalwert ist der diskontierte Cash-Flow.

Üblicherweise werden zukünftige Zahlungsüberschüsse in zwei differenzierte Phasen unterteilt:

Die erste Phase umfasst eine Dauer bzw. einen Betrachtungshorizont von 5–15 Jahren - i.d.R. 10 Jahre bei Immobilieninvestments.

In der zweiten Phase wird entweder ein gesondert zu ermittelnder Restwert oder eine sogenannten ewige Rente ermittelt.

Die Kapitalkosten werden anhand eines Kapitalmarktmodells (CAPM) ermittelt. Der durch die steuerliche Abzugsfähigkeit entstehende Finanzierungseffekt wird im DCF-Verfahren differenziert abgebildet.

Grundsätzlich erfasst das DCF-Verfahren folgende Fragestellungen bzw. spezifizierte Sachverhalte:
  • Bestimmung zukünftiger periodischer Zahlungsströme bzw. Cash-Flows.
  • Einbeziehung der Steuern (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer etc.).
  • Einbeziehung lebenszyklusorientierter Einflüsse bei Immobilien.
  • Bestimmung des Diskontierungssatzes zur Abzinsung des Cash-Flows.
  • Prognostizierung der Wertentwicklung überHaltedauer bis zum Exit.
Monte-Carlo-Simulation / MC-Simulation

Die Monte-Carlo-Simulation bzw. die MC-Simulation ist ein Verfahren aus der Stochastik bzw. der Wahrscheinlichkeitstheorie, bei dem wiederholt Zufallsstichproben einer Verteilung auf Grundlage von Zufallsexperimenten genommen werden.

Zielsetzung der Monte-Carlos-Simulation ist die es, analytisch nicht oder nur aufwendig lösbare Probleme mithilfe der gezogenen Stichproben numerisch zu lösen. Die entsprechenden Zufallsexperimente können real durchgeführt werden oder durch Computerberechnungen mittels Monte-Carlo-Algorithmen vorgenommen werden. MC-Algorithmen werden hierbei zur Simulation von zufälligen Ereignissen bzw. Pseudozufallszahlen verwendet. Es besteht eine Ähnlichkeit zwischen der MC-Simulation und proballistischer Modelle.

Appraisal-Approach

Der Bewertungsansatz des "Appraisal-Approach" beschreibt den Prozess der Schätzung des Werts eines Vermögenswerts (Immobilie) auf Grundlage von Faktoren wie den Anschaffungskosten, den erzielten Erträgen (Mieten) und dem Marktwert (market value) im Vergleich zu ähnlichen Vermögenswerten (comparables). Die sich hieraus ergebenden Werte stellen im Wesentlichen eine Schätzung dar, mit welcher versucht wird, denjenigen Preis zu prognostizieren, den ein Vermögenswert auf einem freien Markt wahrscheinlich erzielen würde. Verfahrensschätzungen werden in der Regel in Verbindung mit dem Verkauf eines Gegenstands (Immobilienverkauf oder Immobilienankauf) vorgenommen, können aber auch zu Versicherungs- oder Steuerzwecken durchgeführt werden.

Der Bewertungsansatz des "Appraisal-Approach" ist ein Verfahren zur Bestimmung des Werts eines Vermögenswerts auf der Grundlage eines Gutachtens und nicht auf der Grundlage von Markttransaktionspreisen und wird in der Regel im Zusammenhang mit dem Ankauf und Verkauf (Transaktionen) eines Vermögenswerts (Immobilie bzw. Immobilieninvestment) oder für Versicherungs- oder Steuerzwecke durchgeführt. Der Verfahrenswert wird auf der Grundlage von bedeutenden Parametern wie den Kosten des Vermögenswerts, den damit erzielten Erträgen und dem Marktwert (Verkehrswert) im Vergleich zu ähnlichen Vermögenswerten (comparables) ermittelt. Das Verfahren dient der Schätzung bzw. der Prognose eines möglichen stichtagsbezogenen Preises, den ein bestimmter Vermögenswerte (Immobilie bzw. Immobilieninvestment) auf einem freien Markt erzielen würde oder könnte.

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    Umfassende technische Begutachtung, Due Diligence und Dokumentation vor Ort für Käufer und Verkäufer.
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    Unsere Immobilienbewertung umfasst die technische und wirtschaftliche Überprüfung von Immobilien im Detail.
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    Persönliche Begutachtungen und umfassende, sachliche und fundierte Beratungen durch Ingenieure und Gutachter.

Persönlich Beratung

Wir beraten Sie als zertifizierte Immobiliengutachter HypZert F und Immobiliensachverständige gemäß DIN EN ISO IEC 17024 ausschließlich persönlich und ermöglichen dadurch höchste Sicherheit und Transparenz. Wir setzen unseren Sachverstand und unser Fachkompetenz ein um fundierte immobilienwirtschaftliche und technische Entscheidungen zu ermöglichen. Dabei beachten wir ausnahmslos die deutsche Sachverständigenordnung (DIHK) sowie die ethischen Berufsgrundsätze als Ingenieure, Sachverständige und Gutachter.

Beauftragung & Ablauf

1. Beratung

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir den Auftragsanlass und definieren den individuellen Leistungsumfang.

2. Vertrag

Die gemeinsam abgestimmten Rahmenbedingungen werden vereinbart und als Grundlage schriftlich in unserem Sachverständigen-Vertrag festgehalten.

Gutachten & Beratung

Es erfolgt die Terminierung des Begutachtungstermins vor Ort. Im Anschluss erstatten wir das beauftragte Gutachten und übernehmen die Beratung.
5,0

Exzellent

Basierend auf 33 Bewertungen

Unsere Referenzen

  • Markus

    vor 2 Wochen

    Umfangreiches Gutachten, sehr schnell bearbeitet.Danke dafür!
  • Sandra Schellenberg

    vor 2 Wochen

    Herr Abels ist ein sehr kompetenter Gutachter, steht immer mit Rat und Tat zur Verfügung. Nur zu empfehlen.
  • F M

    vor 3 Monaten

    Wir haben sogar ein ausfürliches Erstgespräch an einen Sonntag erhalten! Super freundlich, äußerst kompetent, nächsten Schritte sauber erklärt, offene und sehr faire Preise.Vielen Dank nochmals Herr Abels für Ihre Hilfe
  • Monique Witte

    vor 3 Monaten

    Volle Punktzahl ohne wenn und aber. Vom 1. Telefonkontakt wussten wir, dass wir gut aufgehoben sind. Schnelle Reaktionszeiten, fachlich unglaublich gut. Ehrliche Einschätzungen (bei der Bauendabnahme), sehr angenehme, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Uneingeschränkte Empfehlu…
  • P L

    vor 5 Monaten

    Auch nach zwei Monaten nach erfolgter Begutachtung sind wir äußerst zufrieden. Kontaktaufnahme war online, es wurde sehr schnell persönlich, weil Herr Abels sehr transparent seine Leistungen vorstellt. Während der gesamten Begutachtung ist Herr Abels telefonisch immer erreic…
  • Wolfgang M.

    vor 5 Monaten

    Ich habe Herrn Abels für einen Verkauf eines geerbten Hauses mit einem Wertgutachten sowie einer Beratung für den Verkauf beauftragt. Herr Abels war jederzeit für uns als Erbengemeinschaft erreichbar und konnte uns sehr schnell einen Termin für die Begutachtung anbieten. Auc…
  • Claudia Hess

    vor 5 Monaten

    Ich kann mich nur den anderen guten Bewertungen anschließen: Herr Abels hat mich beim Verkauf meiner Immobilie insbesondere bei der Preisfindung unterstützt und vom ersten Telefonat an einen sehr kompetenten und bemühten Eindruck gemacht. Er nimmt sich Zeit für alle Fragen, …
  • Alicia Leick

    vor 6 Monaten

    Wir haben uns bei Herrn Abels von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Er ist äußerst kompetent, immer erreichbar und absolut zuverlässig. Besonders geschätzt haben wir, dass er sich jederzeit die Zeit genommen hat, unsere Fragen verständlich und geduldig zu beantworten. K…

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