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Grundbuchauszug anfordern: So beantragen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug

Aktualisiert: 28. Aug.

Ein aktueller Grundbuchauszug wird insbesondere beim Kauf und Verkauf einer Immobilie benötigt. Auch für andere Angelegenheiten ist häufig ein aktueller Grundbuchauszug erforderlich. Im nachfolgenden Beitrag erläutern wir, wie ein aktueller Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird und welche Kosten hierdurch entstehen.


Grundbuchauszug: Was steht drin und wofür er gebraucht wird


Erfahren Sie, was ein Grundbuchauszug enthält, wofür er wichtig ist und wie Sie eine Einsicht beantragen. Kosten, Beglaubigung und was im Grundbuchblatt steht.


Ein Grundbuchauszug ist die Abschrift der Eintragungen eines Grundstücks aus dem Grundbuch. In Deutschland sind alle Grundstücke im Grundbuch erfasst, und jedes Grundstück besitzt eine eigene Seite, das sogenannte Grundbuchblatt. Die Grundbuchblätter werden nach Bezirken in Bändern geordnet, wodurch das gesamte Grundbuchsystem entsteht.


Möchten Sie Einsicht in den Grundbucheintrag einer bestimmten Immobilie erhalten, müssen Sie kostenpflichtig einen Grundbuchauszug anfordern. Es handelt sich dabei um eine Abschrift des jeweiligen Eintrags, die beglaubigt oder unbeglaubigt vorliegen kann.


Was steht im Grundbuchauszug?

Im Grundbuchauszug sind alle relevanten rechtlichen Informationen zum Grundstück enthalten, darunter insbesondere:

  • Abteilung I: Der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie

  • Abteilung II: Eventuelle Beschränkungen der Verfügungsbefugnis

  • Abteilung III: Belastungen oder dingliche Rechte (z. B. Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauch)


Hinweis für Praxis und Sicherheit:

  • Grundbuchauszüge dienen der Rechts- und Finanzsicherheit beim Kauf, Verkauf oder bei Beurkundungen einer Immobilie.

  • Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel kostenpflichtig über das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht.


Wofür benötigt man einen aktuellen Grundbuchauszug?


Ein aktueller Grundbuchauszug schafft Transparenz im Immobilienverkehr und schützt alle Beteiligten vor Überraschungen, indem er die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie eindeutig darstellt.


Wichtige Einsatzgebiete eines aktuellen Grundbuchauszugs:

  • Kauf/Verkauf: Der Grundbuchauszug bestätigt den Eigentumsstatus und zeigt vorhandene Belastungen auf dem Grundstück.

  • Finanzierung: Banken verlangen einen aktuellen Grundbuchauszug, um Eigentumsverhältnisse zu prüfen, bevor Hypothek oder Immobilienkredit gewährt werden. In der Regel sollte der Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate sein.

  • Bauprojekte: Bei Bauanträgen kann ein aktueller Grundbuchauszug erforderlich sein, um gegenüber der Baubehörde Eigentümernachweise zu erbringen.

  • Erbschaftsangelegenheiten: Im Rahmen einer Erbschaft dient der Auszug der Übersicht über Eigentumsverhältnisse und der offiziellen Übertragung des Grundstückseigentums an die Erben.

  • Rechtliche Streitigkeiten: In Auseinandersetzungen rund um Grundstücke dient der Grundbuchauszug als Beweismittel - wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, hat rechtlich klarere Positionen.

  • Lasten und Beschränkungen: Der Auszug informiert über bestehende Lasten (z. B. Grundschuld, Reallast) und Beschränkungen (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Wohnrecht). Für potenzielle Käufer oder Investoren sind diese Informationen oft entscheidend.

  • Wertermittlung: Immobiliengutachter benötigen einen aktuellen Grundbuchauszug, um den Wert einer Immobilie präzise zu ermitteln.


Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern? Berechtigtes Interesse und Ausnahmen.


Wer kann einen Grundbuchauszug beantragen und was sind Voraussetzungen für berechtigtes Interesse?


Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, jedoch darf es nicht von jedem ohne Grund eingesehen werden, da Einträge sensible Informationen enthalten wie Schulden oder Belastungen eines Grundstücks. Ein Grundbuchauszug darf daher nur von Personen oder Institutionen angefordert werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.


Berechtigtes Interesse haben Sie in folgenden Fällen:

  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks.

  • Sie sind Rechteinhaber des Grundstücks (z. B. wegen Wegerecht).

  • Sie sind Erbe und möchten die geerbte Immobilie übernehmen.

  • Sie sind Käufer einer Immobilie.

  • Sie sind Mieter und möchten bestätigen, dass der Vermieter der Eigentümer ist.

  • Eine Bank benötigt den Auszug, um über eine Kreditvergabe zu entscheiden (auch bei Umschuldung).

  • Ein Immobiliengutachter bzw. Sachverständiger beantragt den Grundbuchauszug für seinen Kunden.

  • Sie besitzen eine gültige Vollmacht einer berechtigten Person.


Wo ist der Grundbuchauszug erhältlich?

In Deutschland führen die Amtsgerichte das Grundbuch. Ein aktueller Grundbuchauszug ist somit beim zuständigen Amtsgericht - Grundbuchamt - zu beantragen.


Wie erhalte ich einen aktuellen Grundbuchauszug?

In der Regel ist der Antrag auf Ausstellung eines Grundbuchauszugs schriftlich zu stellen. Erfahrungsgemäß bietet sich hierbei Fax oder der Postweg an. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei rd. 2-3 Wochen. Die Kosten eines unbeglaubigten Grundbuchauszugs liegen in der Regel bei rd. € 10,00. Abweichungen hiervon sind z.B. aufgrund von Beglaubingen etc. möglich.


Für einen schriftlichen Antrag sind die folgenden Angaben erforderlich:


  • Grundbuchbezirk

  • Blattnummer

  • Straße und Hausnummer der Immobilie

  • Nachweis des berechtigten Interesses


Sie haben Fragen zum Thema Grundbuchauszug oder zu unseren Leistungen als Immobiliengutachter?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

 

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