Beide Hauptmieter im Mietvertrag: Was tun, wenn einer auszieht bei Trennung oder Scheidung? Immobilienbewertung, Gutachter, Rechtliche Grundlagen, Tipps und Vereinbarungen
Beide Hauptmieter im Mietvertrag: Was tun, wenn einer auszieht bei Trennung oder Scheidung?
Erfahren Sie, wie zwei Hauptmieter den Mietvertrag handhaben, wenn einer auszieht. Rechtliche Grundlagen (BGB §749), Kündigung gemeinsam, individuelle Vereinbarungen mit Vermieter, Scheidungstipps und FAQs.
Wenn sich Lebensumstände ändern und einer der beiden Hauptmieter ausziehen möchte, gelten klare rechtliche Regeln. Wir erklären, wie eine gemeinschaftliche Kündigung funktioniert, welche Optionen es gibt und wie Sie Lösungen mit dem Vermieter finden.
Wenn sich Lebensumstände ändern und einer der beiden Hauptmieter ausziehen möchte, gelten klare rechtliche Regeln. Wir erklären, wie eine gemeinschaftliche Kündigung funktioniert, welche Optionen es gibt und wie Sie Lösungen mit dem Vermieter finden.
Das Recht auf Kündigung der gemeinschaftlichen Mieter (BGB)
- Rechtliche Grundlage: § 749 Abs. 1 BGB
- Beide Hauptmieter müssen das Mietverhältnis gemeinsam kündigen; eine einseitige Kündigung ist unzulässig.
- Interne Freistellung (Ausscheiden eines Mieters von der Zahlung) reicht nicht aus; der ausscheidende Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter haftbar.
Rechtliche Grundlage für die gemeinschaftliche Kündigung
- Die Kündigung erfolgt nur mit Zustimmung der Mehrheit der Mieter.
- Alle Mieter müssen eine Kündigungserklärung abgeben und gegenüber dem Vermieter erklären, dass sie kündigen.
- Die gemeinschaftliche Kündigung gilt auch, wenn nur einer der Mieter auszieht.
Das Gespräch mit dem Vermieter suchen
Frühzeitige Kommunikation ermöglicht individuelle Lösungen.
Ziel: faire Lösung, die den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht.
Klären Sie Kündigungsfristen, Nachmieteroptionen und mögliche Anpassungen im Mietvertrag.
Ziel: faire Lösung, die den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht.
Klären Sie Kündigungsfristen, Nachmieteroptionen und mögliche Anpassungen im Mietvertrag.
Ein Partner zieht aus, einer bleibt
- Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen: Der verbleibende Mieter wird alleiniger Vertragspartner.
- Keine Kündigungspflicht: Der verbleibende Mieter muss wirtschaftlich in der Lage sein, die Miete zu tragen.
- Alternativ: Der ausziehende Mieter bleibt vorübergehend im Vertrag – Erfordernis der Zustimmung des Vermieters.
- Schriftliche Festlegung der Bedingungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vereinbarungen im Mietvertrag treffen
Bereits beim Abschluss Vereinbarungen festhalten, die im Trennungsfall greifen:
- Fortführung des Mietverhältnisses durch eine Person
- Aufteilung der Miete und Nebenkosten
- Regelung von Reparaturen und Schönheitsreparaturen
- Rückgabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Beispiel einer Vereinbarung im Mietvertrag
Fortführung des Mietverhältnisses: Einer der Partner setzt das Mietverhältnis alleine fort; der ausscheidende Partner wird entlassen.
Aufteilung der Miete/Nebenkosten: Verbleibender Partner zahlt anteilig selbst.
Reparaturen: Eigenverantwortung, größere Reparaturen gemeinschaftlich.
Rückgabe: Gemeinsame Wohnungsbesichtigung, Kostenaufteilung bei Mängeln.
Aufteilung der Miete/Nebenkosten: Verbleibender Partner zahlt anteilig selbst.
Reparaturen: Eigenverantwortung, größere Reparaturen gemeinschaftlich.
Rückgabe: Gemeinsame Wohnungsbesichtigung, Kostenaufteilung bei Mängeln.
Beendigung des Mietverhältnisses durch mehrere Mitmieter
Gesamtschuldnerische Haftung: Alle Mieter haften gemeinsam.
Bei Auszug eines Mitmieters: Notwendig ist eine vertragliche Vereinbarung mit Vermieterbeteiligung.
Wichtige Inhalte der Vereinbarungen:
Bei Auszug eines Mitmieters: Notwendig ist eine vertragliche Vereinbarung mit Vermieterbeteiligung.
Wichtige Inhalte der Vereinbarungen:
- Mietaufteilung auf verbleibende Mieter
- Übernahme von Schönheitsreparaturen
- Haftung des Ausziehenden für Schäden
- Fristen und Auszugsbedingungen
Sonderkündigungsrecht des Vermieters
- Bei gerichtlicher Wohnungszuweisung oder Scheidung kann der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht haben.
- Voraussetzungen: Wesentlicher Grund (z. B. Konflikte mit verbleibendem Mieter) und Einhaltung gesetzlicher Fristen.
- Wirkung: Ausnahmsweise außerordentliche Kündigung möglich.
Fazit
- Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter ist ideal, um Konflikte zu vermeiden.
- Klar formulierte Vereinbarungen im Mietvertrag schaffen Sicherheit.
- Bei Scheidung besondere Regelungen beachten: Fortführung des Mietverhältnisses mit einem Partner ist möglich.
- Offener Dialog und rechtzeitige Abstimmung helfen, den Auszug eines Mitmieters gut zu managen.
Sie haben Fragen zur Immobilienbewertung?
Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilie und Immobilienbewertung durch uns als zertifizierter Immobiliengutachter HypZert F für alle Immobilienarten gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 in Diez, Limburg, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Umgebung sowie im Rhein-Main-Gebiet?
Unsere Ingenieur- und Sachverständigenleistungen für Immobilienbewertung bieten wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet sowie deutschlandweit an.
Wir sind persönlich für Sie da.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
ABELS Immobilienbewertung
Ingenieure Sachverständige Gutachter
Thornsgraben 31
56368 Klingelbach
Deutschland
Telefon: 0049 (0) 6486 901 76 41
Mobil: 0049 (0) 163 465 98 64
info@abels-immobilienbewertung.com
www.abels-immobilienbewertung.com
Unsere Ingenieur- und Sachverständigenleistungen für Immobilienbewertung bieten wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet sowie deutschlandweit an.
Wir sind persönlich für Sie da.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
ABELS Immobilienbewertung
Ingenieure Sachverständige Gutachter
Thornsgraben 31
56368 Klingelbach
Deutschland
Telefon: 0049 (0) 6486 901 76 41
Mobil: 0049 (0) 163 465 98 64
info@abels-immobilienbewertung.com
www.abels-immobilienbewertung.com
Aktuelles
Immobilienmarkt Frankfurt am Main 2026 – Preise, Trends und Prognose
30.07.2026 - Immobilienmarkt Frankfurt 2026: Aktuelle Immobilienpreise, Trends, Prognosen und Stadtteilanalysen. Expertenwi... weiter
Immobilienmarktbericht Mainz 2026 - Immobilienmarkt Mainz: Preise, Trends, Chancen
15.07.2026 - Mainz 2026: Stabiler Immobilienmarkt, günstige Renditen und starke Energieeffizienz als Preistreiber. Erfahren... weiter
Neue Bewirtschaftungskosten 2026: Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten ab dem 01.01.2026
10.07.2026 - Die Bewirtschaftungskosten (BWK), also die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten bei Wohnnutzungen, ... weiter






